Widmann-Mauz: Politik greift wichtige Themen des Ärztetages auf - Transplantationsgesetz und Kindergesundheit
Geschrieben am 15-05-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heute beginnenden 110. Ärztetages in Münster erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB:
Mit dem Transplantationsgesetz hat der Gesetzgeber für den sensiblen Bereich der Organspende und der Organtransplantation 1997 die erforderliche Rechtssicherheit gegeben. Weitere Ziele waren die Schaffung von Transparenz, die Verhinderung des Organhandels und der Kommerzialisierung, die Erhöhung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung und die Verteilungsgerechtigkeit bei der Organvermittlung mit Chancengleichheit für die Patienten.
Die Union begrüßt es sehr, dass sich der 110. Ärztetag mit dem Thema Organspende und Gewebetransplantation beschäftigt und die medizinischen, ethischen und rechtlichen Aspekte diskutieren wird. Sie unterstützt die Ärzteschaft in ihrem Anliegen, 10 Jahre nach Inkrafttretens des Transplantationsgesetzes eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der erreichten Ziele und möglicherweise vorhandener Optimierungspotentiale anzuregen. Das ist wichtig für die weitere Erhöhung der Spendebereitschaft der Bevölkerung. Die Union spricht sich dafür aus, bei einer solchen Evaluation auch die im Ausland gewonnenen Erfahrungen mit einzubeziehen, um die deutschen Regelungen zur Organtransplantation weiter zu entwickeln.
Für die Union ist die Gesundheit von Kindern ein ganz zentrales Anliegen und bestärkt von daher den Ärztetag, sich mit der gesundheitlichen Lage von Kindern auseinander zu setzen. Die präventiven Maßnahmen für Kinder sind weiter auszubauen, damit Kinder in unserer Gesellschaft gesund bleiben können. Daher begrüßt die Union die Überarbeitung der Inhalte und der Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Sie fordert einen höheren Verbindlichkeitsgrad der Untersuchungen durch ein flächendeckendes Einladungsverfahren, das rückgekoppelt sein muss mit dem Kinder- und Jugendhilfesystem, um unterstützungsbedürftige Familien in notwendiger Weise begleiten zu können.
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