Innenministerium: Sonderopfer für Private Pflegeversicherung ist vermutlich verfassungswidrig
Geschrieben am 15-05-2007 |
Hamburg (ots) - Der Plan der Großen Koalition, den Privaten Pflegeversicherungen mehrere hundert Millionen Euro zugunsten des gesetzlichen Systems abzuverlangen, ist vermutlich verfassungswidrig. Wie die ZEIT berichtet, liegt eine entsprechende Expertise des Bundesinnenministeriums seit dem Wochenende im zuständigen Bundesgesundheitsministerium vor.
Union und SPD hatten schon während der Koalitionsverhandlungen vereinbart, dass die privaten Versicherungen einen finanziellen Ausgleich zahlen sollten, weil sie im Schnitt deutlich jüngere und gesündere Mitglieder und deswegen geringere Kosten haben als die gesetzlichen Kassen. Zuletzt waren Zahlungen zwischen 500 und 900 Millionen Euro im Gespräch. Vor allem SPD-Politiker hatten die Abgabe gefordert. Gegen diesen Plan äußerte nun das Innenministerium verfassungsrechtliche Bedenken. Dies geht aus einer Expertise im Auftrag des Gesundheitsministeriums hervor, die seit dem Wochenende vorliegt.
Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 21 vom 16. Mai 2007 senden wir Ihnen gerne zu.
Originaltext: DIE ZEIT Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9377 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9377.rss2
Pressekontakt: Elke Bunse, DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 040/3280-217 Fax: 040/3280-558 E-Mail: bunse@zeit.de
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