Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagungsverfügung gegen bwin rechtswidrig
Geschrieben am 17-05-2007 |
Neugersdorf (ots) -
- bwin kann sein Angebot in Bayern aufrecht erhalten - Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines Internetverbots von Sportwetten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine Entscheidung des Veraltungsgerichts Ansbach bestätigt, das im Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung Mittelfranken gegen bwin e.K. ausgesetzt hatte.
Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die technische Umsetzung dieses Verbots für nicht möglich und die Verfügung daher für "offensichtlich rechtswidrig".
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Mit dieser Entscheidung kann bwin sein Angebot in Bayern weiter aufrechterhalten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres Fragezeichen hinter den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt zudem die technische Unmöglichkeit der dort vorgesehenden Internetsperre gerade auch im Hinblick auf Angebote aus anderen EU-Staaten. Es ist damit eine Richtung weisende Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts."
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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