BDZV warnt: Informantenschutz nicht aushebeln!
Geschrieben am 23-05-2007 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appelliert, den Änderungsentwurf zum Zollfahndungsdienste-Gesetz, der morgen in zweiter und dritter Lesung beraten werden soll, nicht wie vorgesehen zu verabschieden. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit zur Telefonüberwachung von Journalisten vor. Damit würde, kritisierte der BDZV, der Quellenschutz ausgehebelt. Informanten müssten befürchten, aufgrund ihrer Kommunikationsdaten enttarnt zu werden. Journalisten könnten die Vertraulichkeit der Daten nicht mehr in jedem Fall garantieren. Die geplanten Änderungen seien umso bedenklicher, warnte der BDZV, als die Novellierung der Strafprozessordnung, bei der es um vergleichbare Regelungen gehe, erst noch bevorstehe. Hier dürfe jetzt kein falsches Signal gesetzt werden.
Laut Gesetzentwurf soll der Informantenschutz einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen werden. Ferner soll der Vertrauensschutz für Journalisten weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche. Damit würden "Journalisten zu Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiert", beklagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2
Pressekontakt: Hans-Joachim Fuhrmann Telefon: 030/ 726298-210 E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay Telefon: 030/ 726298-214 E-Mail: pasquay@bdzv.de
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