Westfälische Rundschau: Kommentar Unterhaltsrecht
Geschrieben am 23-05-2007 |
Dortmund (ots) - Mal wieder mischen sich die Karlsruher Verfassungsrichter mit einem Urteil in die Tagespolitik ein. Die Roten Roben zwingen den Gesetzgeber zu einem moderneren Familienbild, als sich dies Union und SPD zutrauen. Während CDU, CSU und SDP beim neuen Unterhaltsrecht nur eheliche und unehelicher Kinder gleichstellen wollen, gehen die Hüter des Grundgesetzes einen Schritt weiter. Ledige alleinerziehende Mütter und Väter dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre geschiedenen Kollegen.
Die Richter haben abgewogen zwischen den grundgesetzlich geschützten Tatbeständen Kindeswohl und Ehe. Und sich zu Gunsten des schwächsten Teils jeder Familie, des Kindes entschieden. Indem Karlsruhe die Position des Kindes stärkt, schwächen die Richter zugleich die Rechtsform der Ehe als privater Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Frau und Mann. Wenn das Diskriminierungsverbot für uneheliche Kinder gilt, warum nicht auch für nichteheliche Partner?
Noch genießen Ehepartner wirtschaftliche Vorteile bei der kostenfreien Mitversicherung in der Krankenkasse, bei Hinterbliebenenrenten und vor allem beim steuerlichen Ehegattensplitting. Der Schutzzaun um die Ehe ist mit dem neuen Urteil jedenfalls brüchiger geworden.
Zunächst aber müssen sich Union und SPD erneut mit dem neuen Unterhaltsrecht befassen. Dort stehen sich Ex-Frauen immer noch besser als unverheiratete Partner. Die progressive Rechtsprechung der Richter legt auch hier eine Gleichbehandlung nahe. Selbst wenn sich Union und SPD nicht einig werden, keine Sorge. Es gibt ja das Verfassungsgericht. Der Instanzenweg des Rechtsstaates arbeitet zwar noch langsamer als die Politik. Dafür aber ohne ideologischen Eifer. Man muss kein Hellseher sein, um vorauszusagen, dass auch das neue Unterhaltsrecht in Karlsruhe landet. Um eine Blamage zu vermeiden, sollte die große Koalition daher vorher die nötigen Korrekturen vornehmen.
Originaltext: Westfälische Rundschau Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58905 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58905.rss2
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