DStGB zu Hartz IV / Bundesverfassungsgericht: Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen - Organisationsfragen zurückstellen
Geschrieben am 24-05-2007 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält den durch Hartz IV eingeschlagenen Weg der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen für erfolgreich.
"Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen von Hartz IV war richtig und hat das System verbessert sowie Doppelstrukturen abgeschafft. Die anfänglichen Proteste sind verstummt, die Arbeitslosenzahlen gehen zurück, der Grundsatz "Fördern und Fordern" wird weitgehend umgesetzt", sagte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob die Zusammenarbeit der Kommunen mit der Bundesagentur der Verfassung entspricht.
Die Städte und Gemeinden haben eine Alleinverantwortung - also eine Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe - immer abgelehnt. Der Bund darf aus seiner finanziellen und organisatorischen Verantwortung für die 3,9 Millionen Erwerbslosen nicht entlassen werden. Das ist mit ein Grund dafür, warum es 353 Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und BA gibt. Sozusagen als Versuch gibt es 69 Optionskommunen - überwiegend Landkreise - die die Arbeitslosen alleinverantwortlich betreuen.
Viele Arbeitsgemeinschaften sind erfolgreich und funktionieren. Das beweist z.B. die Arbeitsgemeinschaft in Gelsenkirchen, in der trotz schwierigster Rahmenbedingungen die Arbeitslosenquote von 19,3 % in 2005 auf 13,9 % Ende 2006 gesenkt werden konnte. Auch die Bundesagentur bestätigt, dass in den Arbeitsgemeinschaften eine niedrigere Arbeitslosigkeit besteht und insbesondere auch der Verbrauch von Steuermittel geringer ist, als in vergleichbaren Optionskommunen.
Nach wie vor gibt es aber Verbesserungsbedarf. Die Arbeitsgemeinschaften haben z. B. häufig kein eigenes Personal, sondern "nur" von Kommunen und Arbeitsämtern entsandte Mitarbeiter, kein einheitliches Tarifrecht und häufig keine eigene Personalvertretung.
"Wir haben bisher auch keine Anhaltspunkte, dass die so genannten Optionskommunen erfolgreicher sind. Es gibt viele Bereiche, z. B. überregionale Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen, die besser über die BA organisiert werden können, während die besondere Kompetenz der Kommunen in der individuellen Betreuung und Beratung liegen", sagte Landsberg.
Wenn das BVerfG die Mischverwaltung zwischen Kommune und Bund in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig halten sollte, muss der Gesetzgeber handeln und nachbessern. Eine Automatik, dass dann die Alleinverantwortung der Kommunen begründet wird, lehnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht bei den Städten und Gemeinden "abgeladen" werden darf. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiten knapp 30.000 Beschäftigte der Bundesagentur und 17.000 der Kommunen. Es ist eine Illusion zu glauben, dieses Personal im Handstreich den Kommunen zuordnen zu können. Auf der anderen Seite wird die Integration in den Arbeitsmarkt für Arbeitslose aber auch nicht ohne Kommunen funktionieren.
Im Vordergrund muss stehen, wie können wir die über 1,5 Millionen Langzeitarbeitslosen, die häufig wenig qualifiziert sind, in Arbeit bringen. An ihnen geht der Aufschwung bisher vorbei. Das ist wichtiger als die ständige Diskussion über Zuständigkeits- und Organisationsfragen.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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