Entscheidung des EFTA-Gerichtshof belegt Unvereinbarkeit von deutschem Glücksspielmonopol mit EU-Recht und bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa
Geschrieben am 30-05-2007 |
Neugersdorfn (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007 eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.
Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist, Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast hierfür trifft den Mitgliedstaat.
Der Gerichtshof betonte ferner, dass sofern das nationale monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig ist, internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht untersagt werden kann.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Die Entscheidung des Gerichtshofs ist ein weiterer Beleg für die Unzulässigkeit des von den Ländern vorgelegten Glücksspielstaatsvertragsentwurfs in Deutschland. Es ist europarechtlich unzulässig, für Sportwetten ein Monopol einzuführen, während das für die Spielsucht gefährlichere Automatenspiel weiterhin umfassend von Privaten und staatlichen Spielbanken angeboten wird." Damit bestätige die Entscheidung ganz enge Grenzen für staatliche Glücksspielmonopole in Europa, so Wacker. So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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