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Entscheidung des EFTA-Gerichtshof belegt Unvereinbarkeit von deutschem Glücksspielmonopol mit EU-Recht und bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa

Geschrieben am 30-05-2007

Neugersdorfn (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007
eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt
gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für
Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.

Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den
Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn
die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist,
Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen
notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang
legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast
hierfür trifft den Mitgliedstaat.

Der Gerichtshof betonte ferner, dass sofern das nationale
monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig
ist, internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht
untersagt werden kann.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Die Entscheidung des
Gerichtshofs ist ein weiterer Beleg für die Unzulässigkeit des von
den Ländern vorgelegten Glücksspielstaatsvertragsentwurfs in
Deutschland. Es ist europarechtlich unzulässig, für Sportwetten ein
Monopol einzuführen, während das für die Spielsucht gefährlichere
Automatenspiel weiterhin umfassend von Privaten und staatlichen
Spielbanken angeboten wird." Damit bestätige die Entscheidung ganz
enge Grenzen für staatliche Glücksspielmonopole in Europa, so Wacker.
So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche
europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind
nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs-
und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu
messen.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als
einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist
bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und
2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000
Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges
Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs
und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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