Bleser/Jahr: Mehr Tierschutz beim Schächten
Geschrieben am 14-06-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Absicht Hessens, die Anforderungen für das betäubungslose Schlachten (Schächten) zu verschärfen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Jahr MdB:
Am Montag, den 18.06.2007 wird im Bundesrat über den Gesetzesantrag des Landes Hessen zur Änderung der Anforderungen für das betäubungslose Schlachten beraten. Ziel des hessischen Gesetzesantrages ist es, verschärfte Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im Tierschutzgesetz festzulegen. Danach soll die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für eine Schlachtung ohne Betäubung nur erteilen dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass diese erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben. Ferner muss vor, während und nach dem Schächten gewährleistet sein, dass dadurch bei dem betroffenen Tier im Vergleich zu einer gesetzmäßigen Schlachtung mit vorheriger Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden, insbesondere Ängste auftreten.
Wir befürworten die hessische Initiative. Nur durch ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers kann das Spannungsfeld zwischen den Verfassungsgütern Tierschutz und Religionsfreiheit in einer Weise gelöst werden, die beiden gerecht wird. So ist der geforderte Nachweis zwingender religionsgemeinschaftlicher Vorschriften eine Verbesserung der bisherigen Praxis. Der Tierschutz wird dadurch nicht mehr der Beliebigkeit preisgegeben. Besonders erfreulich ist zudem das Erfordernis einer Vergleichbarkeit mit den entstehenden Schmerzen und Leiden der Tiere. Für die Tiere darf das Schächten nicht mit erheblich mehr Schmerzen und Leiden verbunden sein, wie sie beim gewöhnlichen Schlachten auftreten.
Eine solche bundesweit einheitliche Lösung in dieser wichtigen Frage, die viele Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist längst überfällig.
Ziel muss es bleiben, dass ein betäubungsloses Schächten in Deutschland unmöglich gemacht wird. Aus der Sicht des Tierschutzes ist und bleibt das betäubungslose Töten von Tieren grundsätzlich abzulehnen, weil es dem Tier unnötiges Leid zufügt. Tiere sind vor dem Schlachten wirkungsvoll zu betäuben. Jede Begründung, warum Tiere nicht mit modernen Methoden vor dem Schlachten betäubt werden können, ist aus der Sicht von Tierschützern nicht nachvollziehbar.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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