Gehb/Wanderwitz/Klöckner: Versicherungsvertragsrecht fit gemacht für das 21. Jahrhundert
Geschrieben am 20-06-2007 |
Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, erklären zur heutigen Beschlussfassung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts im federführenden Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages:
Das Versicherungsvertragsrecht ist mit dem Abschluss der Ausschussberatungen am heutigen Tag auf dem Weg, in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages abgeschlossen zu werden. Damit wird ein wichtiges rechtspolitisches Gesetzgebungsverfahren der Koalition abgearbeitet. Der Entwurf konnte in den parlamentarischen Beratungen in entscheidenden Punkten weiter verbessert werden, so dass nun ein ausgewogenes Gesetzeswerk vorliegt. Das VVG aus dem Jahre 1908 ist damit nach fast 100 Jahren wieder fit, neuen Anforderungen zu begegnen.
Die Union konnte im Gesetzgebungsverfahren in folgenden wichtigen Punkten Verbesserungen durchsetzen:
Der Direktanspruch in den Pflichtversicherungen wurde mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung, in der dieser schon bisher gegeben ist, auf Fälle der Insolvenz bzw. der Unauffindbarkeit des Versicherten begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass auch in diesen Fällen Geschädigten ein solventer Schuldner zur Verfügung steht, andererseits wurde eine bewährte Regelung als Regelfall erhalten und in den klassischen Berufshaftpflichtversicherungen klargestellt, dass der Vertragspartner der Versicherung der Versicherungsnehmer ist.
Rückwirkungen wurden ausgeschlossen. Damit ist klar, dass einerseits ab 1.1.2008 neue Regelungen, etwa zu den höchstrichterlich geforderten garantierten Rückkaufwerten und der Beteiligung an stillen Reserven bzw. der Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten im Bereich der Lebensversicherungen gelten, andererseits aber Bestandsverträge weiter auf Grundlage der gesetzlichen Regelung Gültigkeit haben, auf der sie abgeschlossen wurden. Auch europarechtliche Konformität wurde mit Blick auf ausländische Lebensversicherer hergestellt.
Im Bereich der Privaten Krankenversicherung wird klargestellt, dass es eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsprüfung, so wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht geben soll.
Schließlich wurde erreicht, dass die Modifikation der Regeln zur Datenerhebung unter Berücksichtigung einer einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht über das Ziel hinausschießt. Künftig steht es jedem Versicherungsnehmer frei, im Sinne eines wirkungsvollen Selbstschutzes eine Einzeleinwilligung zu vereinbaren. Es ist aber weiterhin eine pauschale Einwilligung möglich und es wurde klargestellt, dass nicht die Versichertengemeinschaft die individuellen Mehrkosten der Einzeleinwilligung tragen muss.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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