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Gertz: Für den Tornado-Einsatz in Afghanistan ist eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben

Geschrieben am 03-07-2007

Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Entsendung von Aufklärungs-Tornados der Bundeswehr nach
Afghanistan erklärt der Vorsitzende des Deutschen
BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz: "Mit dieser Entscheidung,
die die Klage der Linksfraktion zurückweist, ist klar gestellt, dass
es für den Einsatz eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Der
Einsatz in Afghanistan entspricht dem Nato-Vertrag in der Lesart des
Washingtoner Gipfels von 1999, wonach militärische Einsätze der Nato
nicht auf das Gebiet der Vertragsstaaten begrenzt sein müssen,
sondern auch dort als Krisenreaktionseinsatz durchgeführt werden
können, wo die Gefährdung für das Bündnis entsteht."

Gertz sieht des Weiteren "keine Notwendigkeit in der Veränderung
der bestehenden Afghanistan-Mandate. Es wäre nicht sinnvoll, sich aus
dem Mandat im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes, Operation Enduring
Freedom (OEF), zurückzuziehen. Entscheidend ist: Wenn man Einfluss
nehmen will auf die Operationsführung von Enduring Freedom, wäre ein
Rückzug aus OEF kontraproduktiv. Mitreden kann man nur, wenn man mit
an Bord ist", sagte Gertz. "Es wäre ein falsches Signal an unsere
Verbündeten."

Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12472
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12472.rss2

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330


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