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Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zum Tornado-Urteil

Geschrieben am 03-07-2007

Mainz (ots) - Der Tornado-Einsatz der Bundesluftwaffe in
Afghanistan ist
verfassungskonform, heißt es. Aber so klar, wie sie auf den ersten
Blick wirkt, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gar
nicht. Vielmehr haben sich die Karlsruher Richter mit ihrer
Begründung auf ein sehr dünnes Eis begeben, von dem nur zu hoffen
ist, dass es hält. Vor dem Hintergrund eigenwilliger Praktiken beim
Datenschutz, Geheimniskrämereien beim Einsatz von Flugzeugen und
Spähpanzern aus Anlass des G8-Gipfels in Heiligendamm macht sich wie
von selbst Skepsis breit, ob es der Bundeswehr bei ihrem Einsatz am
Hindukusch tatsächlich gelingen wird, die von den Verfassungsrichtern
unterstellte klare Trennung der Aufträge des so
genannten ISAF-Einsatzes und der US-geführten "Operation Enduring
Freedom" zu gewährleisten. Erstere ist so etwas wie eine
Friedenstruppe, Letztere eine gewaltige Kampfmaschine. Ob in der
Praxis das eine vom anderen so sauber zu trennen ist, erscheint
zumindest aus der Sicht des militärischen Laien zweifelhaft; denn der
mag sich nicht vorstellen, dass wichtige Aufklärungsdaten aus
Tornado-Einsätzen nur dem eher friedensichernden Teil
der internationalen Streitkräfte in Afghanistan zugute kommen, nicht
aber jenen befreundeten Truppen, die in vorderster Linie beim Kampf
gegen die Taliban die Köpfe hinhalten müssen. In der Praxis heißt das
Urteil an die Adresse des Bundesverteidigungsministers gerichtet:
Lasst euch bloß nicht erwischen! Auf keinen Fall ist aus dem
Karlsruher Urteil ein Freibrief für eine verlängerte Stationierung
der Flieger in Afghanistan herzuleiten. Diese ist und bleibt eine
vornehme Angelegenheit des Deutschen Bundestags.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65597
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Allgemeine Zeitung Mainz
Melanie Wied
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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