Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zum Tornado-Urteil
Geschrieben am 03-07-2007 |
Mainz (ots) - Der Tornado-Einsatz der Bundesluftwaffe in Afghanistan ist verfassungskonform, heißt es. Aber so klar, wie sie auf den ersten Blick wirkt, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gar nicht. Vielmehr haben sich die Karlsruher Richter mit ihrer Begründung auf ein sehr dünnes Eis begeben, von dem nur zu hoffen ist, dass es hält. Vor dem Hintergrund eigenwilliger Praktiken beim Datenschutz, Geheimniskrämereien beim Einsatz von Flugzeugen und Spähpanzern aus Anlass des G8-Gipfels in Heiligendamm macht sich wie von selbst Skepsis breit, ob es der Bundeswehr bei ihrem Einsatz am Hindukusch tatsächlich gelingen wird, die von den Verfassungsrichtern unterstellte klare Trennung der Aufträge des so genannten ISAF-Einsatzes und der US-geführten "Operation Enduring Freedom" zu gewährleisten. Erstere ist so etwas wie eine Friedenstruppe, Letztere eine gewaltige Kampfmaschine. Ob in der Praxis das eine vom anderen so sauber zu trennen ist, erscheint zumindest aus der Sicht des militärischen Laien zweifelhaft; denn der mag sich nicht vorstellen, dass wichtige Aufklärungsdaten aus Tornado-Einsätzen nur dem eher friedensichernden Teil der internationalen Streitkräfte in Afghanistan zugute kommen, nicht aber jenen befreundeten Truppen, die in vorderster Linie beim Kampf gegen die Taliban die Köpfe hinhalten müssen. In der Praxis heißt das Urteil an die Adresse des Bundesverteidigungsministers gerichtet: Lasst euch bloß nicht erwischen! Auf keinen Fall ist aus dem Karlsruher Urteil ein Freibrief für eine verlängerte Stationierung der Flieger in Afghanistan herzuleiten. Diese ist und bleibt eine vornehme Angelegenheit des Deutschen Bundestags.
Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65597 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65597.rss2
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