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Paritätischer Wohlfahrtsverband gegen Lockerung des Stammzellgesetzes

Geschrieben am 04-07-2007

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich
vehement gegen eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen.
Der Vorstoß des sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten René
Röspel, die bislang geltende Stichtagsregelung aufzuweichen, entbehre
jeglicher Notwendigkeit, betonte Eberhard Jüttner, Vorsitzender des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Auch in Ländern, die Forschern
weniger enge Grenzen setzen, sind bislang keinerlei wissenschaftliche
Erfolge mit relevantem therapeutischem Nutzen erzielt worden", sagte
Jüttner.

Der Paritätische hält es für sinnvoller, auf dem bislang in
Deutschland verfolgten Weg der Forschung an adulten Zellen zu
bleiben, statt den ethisch zweifelhaften Umgang mit embryonalen
Stammzellen zu fördern. Der 2002 nach zähem Ringen gefundene
Kompromiss zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit habe sich
bewährt und dürfe nicht gekippt werden, so Jüttner. Das
Stammzellgesetz erlaubt nur die Forschung an embryonalen Zelllinien,
die bis 2002 bereits vorhanden waren. Mit dieser Grenze wurde
abgesichert, dass keine neuen Embryonen für Forschungszwecke getötet
werden dürfen.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Ansprechpartnerin:
Jeannette Arenz, Tel.: 030/246 36 334


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