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Gröhe/Koschyk: Entscheidung jetzt genau analysieren

Geschrieben am 04-07-2007

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die
Anzeige- und Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten von
Bundestagsabgeordneten erklären der Justitiar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB und der
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut
Koschyk MdB:

Der 2. Senat hat seine Entscheidung mit 4:4 Stimmen getroffen.
Damit hat sich keine Mehrheit für oder gegen die Feststellung einer
Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelungen gefunden. Dies
zeigt, dass es für beide Positionen starke Argumente gibt. Gleichwohl
ist die Organklage der antragstellenden Abgeordneten nach dem
Bundesverfassungsgerichtsgesetz damit abgelehnt.

Die denkbar knappe Entscheidung, die wir selbstverständlich ebenso
respektieren wie die nun erfolgende Veröffentlichung durch den
Bundestagspräsidenten, gibt Anlass, die Entscheidungsgründe wie die
abweichenden Voten genau zu analysieren. Sollten wir nach dieser
Analyse Änderungen an den entsprechenden Regelungen für politisch
geboten halten, werden wir darüber das Gespräch mit den übrigen
Fraktionen suchen. Derartige Regelungen sollten von einer breiten
Übereinstimmung im Deutschen Bundestag getragen sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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