Gröhe/Koschyk: Entscheidung jetzt genau analysieren
Geschrieben am 04-07-2007 |
Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten erklären der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB und der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk MdB:
Der 2. Senat hat seine Entscheidung mit 4:4 Stimmen getroffen. Damit hat sich keine Mehrheit für oder gegen die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelungen gefunden. Dies zeigt, dass es für beide Positionen starke Argumente gibt. Gleichwohl ist die Organklage der antragstellenden Abgeordneten nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz damit abgelehnt.
Die denkbar knappe Entscheidung, die wir selbstverständlich ebenso respektieren wie die nun erfolgende Veröffentlichung durch den Bundestagspräsidenten, gibt Anlass, die Entscheidungsgründe wie die abweichenden Voten genau zu analysieren. Sollten wir nach dieser Analyse Änderungen an den entsprechenden Regelungen für politisch geboten halten, werden wir darüber das Gespräch mit den übrigen Fraktionen suchen. Derartige Regelungen sollten von einer breiten Übereinstimmung im Deutschen Bundestag getragen sein.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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