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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Offenlegung der Abgeordneten-Einkünfte

Geschrieben am 04-07-2007

Bielefeld (ots) - Auch bei den Karlsruher Richtern gehen die
Auffassungen weit auseinander, wie ein »gläserner Abgeordneter« denn
nun auszusehen hat. Nur mit einem überraschenden Patt hat das
Bundesverfassungsgericht gestern die Offenlegungspflichten für
Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten gebilligt.
Zu einem ist es gut, dass die Hälfte der Richter feststellt, dass das
Abgeordnetenmandat mehr als eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, den
ganzen Menschen verlangt. Das ist die Messlatte. Da erscheint so
manche kritisierte Tätigkeit außerhalb des Parlaments in einem
anderen Licht.
Es kann zudem der Demokratie nur guttun und wertet das angekratzte
Politiker-Ansehen auf, wenn diese Nebeneinkünfte offengelegt werden
müssen.
Das Wahlvolk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem und in welcher
Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen.
Doch auch das Argument, erst die Möglichkeit, seinen Beruf weiter
ausüben zu dürfen, gebe dem Abgeordneten die Freiheit, sein Mandat
allein nach dem Gewissen auszuüben, hat einen hohen Stellenwert.
Niemand will ein Beamtenparlament. Wer freie Abgeordnete wolle, müsse
auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass diese mit ihrer
Freiheit verantwortlich umgehen, stellen die Richter zu Recht fest.
Politische Nachbesserungen sind unumgänglich, doch jede Regelung
bleibt auch eine Gratwanderung.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66306
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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