Rheinische Post: Abgeordnete und Nebeneinkünfte - Von MARGARETE VAN ACKEREN
Geschrieben am 04-07-2007 |
Düsseldorf (ots) - Das oberste deutsche Gericht hat gesprochen. Und jetzt? Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen. Dies immerhin ist klar. Doch was die eine Hälfte der Verfassungsrichter so energisch einfordert, weist die andere mit derselben Entschiedenheit zurück. So zeugt das Karlsruher Urteil unterm Strich von so viel Unsicherheit, vom Suchen und Stochern im Grundsätzlichen, dass mehr zurückbleibt als nur ein mulmiges Gefühl.
Es hat schon etwas Kurioses, dass nicht einmal das höchste deutsche Gericht mit klarer Mehrheit feststellen kann, wie viel Raum der Bundestagsabgeordnete neben seinem Mandat für berufliche Tätigkeit bekommen und inwieweit er darüber Rechenschaft ablegen soll. Das eine Verfassungsorgan weiß also nicht so recht, was es von dem anderen halten soll.
Zwischen den Schreckensbildern vom reinen Apparatschik-Parlament und einem Plenum mit nichts als verkappten Hobby-Abgeordneten gibt es einen Mittelweg, und dafür braucht es praktikable Lösungen. Mit vereinten Kräften sollten die Parlamentarier daran noch einmal arbeiten. Hart haben derweil vier Richter die Entscheidung von Friedrich Merz gerügt, als Anwalt den politisch heiklen Auftrag der Vorbereitung des RAG-Börsengangs zu übernehmen. Solche Konflikte seien zu vermeiden. Dies war wohl auch die Rüge für einen ziemlich arroganten Auftritt.
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