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Gehb/Krings: Union stärkt geistiges Eigentum

Geschrieben am 05-07-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Zweiten
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges
Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter
Krings MdB:

Die Urheber in Deutschland gehören zu den klaren Gewinnern der
Novellierung des Urheberrechts. Gegenüber dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung hat das Parlament viele Änderungen durchsetzen
können, die sich positiv für die Urheber auswirken werden.
Im Vordergrund steht dabei die Umstellung des Vergütungssystems bei
Geräten und Speichermedien. Zukünftig sollen die betroffenen
Hersteller von Geräten und Speichermedien mit den
Verwertungsgesellschaften die Urheberrechtsvergütung aushandeln.
Bislang ist diese Vergütung für die meisten Geräte und Speichermedien
in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz geregelt, die jetzt nur noch
für eine Übergangszeit Geltung hat. Ursprünglich vorgesehene
Klauselregelungen konnten verhindert werden. Diese systemfremden
Beschränkungen finden sich nun nicht mehr im verabschiedeten
Gesetzentwurf. Bei den Verhandlungen stehen sich damit die Hersteller
von Geräten und Speichermedien und die Urhebervertreter als
gleichberechtigte Partner gegenüber.

Allerdings wird die Union das neue Verfahren aufmerksam
beobachten. Stellt sich heraus, dass eine Lösung auf dem
Verhandlungswege nicht die erhoffte Wirkung entfaltet, bleibt der Weg
zurück zur gesetzlichen Festsetzung grundsätzlich offen.

Außerdem konnte ein Sonderurheberrecht für Wissenschaft und
Bildung verhindert werden. Die Wissenschaftsverlage sind Teil des
Wissenschaftsbetriebes und dürfen daher nicht als kostenloser
Steinbruch für wissenschaftliche Literatur missbraucht werden. Mit
den nun gefundenen Regelungen zum elektronischen Kopienversand und
zur Einrichtung von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken konnte
ein gerechter Interessenausgleich zwischen Verlagen, Bibliotheken und
Nutzern gefunden werden.
Im Entschließungsantrag bringen die Koalitionsfraktionen auch zum
Ausdruck, dass das Urheberrecht weiterhin in der Diskussion bleibt.
Die Beschränkung der Privatkopie, das Verbot sog. intelligenter
Aufnahmesoftware und die bestehende Rechtslage zur Kabelweitersendung
gehören unter anderem auf den Prüfstand.
Für die Union ist der Schutz des Eigentums - des geistigen wie des
Sacheigentums - auch in Zukunft ein Kernbestand ihres politischen
Programms. Diese politische Maxime wird uns daher auch bei den
bevorstehenden Gesetzesprojekten zum Urheberrecht und zum geistigen
Eigentum insgesamt leiten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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