WAZ: Diskriminierung im Alltag: Lehrbeispiel - Kommentar von Sigrid Krause
Geschrieben am 05-07-2007 |
Essen (ots) - Da hat der Anwalt der 13 Frauen recht: So schlichte Formen der Frauendiskriminierung findet man heute nicht mehr so häufig. Vorbei sind die Zeiten, da Männer (auch Juristen) eine bessere Bezahlung von Männern damit begründeten, diese hätten doch mehr Muskelkraft als Frauen. Solch' billige Ausreden lässt längst kein Arbeitsrichter mehr durchgehen, der Ausgang dieser Klage war deshalb keine Frage. Neu ist, dass diesmal nicht die Frauen - einfache Arbeiterinnen - vor Gericht ziehen mussten, um ihr gutes Recht zu erstreiten. Erstmals hat ein Betriebsrat die Möglichkeiten des neuen Gesetzes genutzt, das alte EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung im Beruf und im Wirtschaftsleben alltagstauglich umgesetzt hat. Dennoch war darum noch vor einem Jahr hart gestritten worden; Arbeitgeber vor allem wehrten sich besonders heftig gegen dieses neue Klagerecht der Betriebsräte. Jetzt steht einer der Ihren bundesweit im Rampenlicht - als eher peinlicher Vertreter seiner Zunft. Der Fall lehrt nur eins: Solange es solche Chefs in Deutschland gibt, ist ein Gesetz wie das AGG unverzichtbar.
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