Singhammer: Null Toleranz bei Kindesvernachlässigung
Geschrieben am 11-07-2007 |
Berlin (ots) - Zum Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Das neue Kinderschutzgesetz schafft es gleichermaßen, Kinder besser zu schützen und das Elternrecht zu wahren.
Die entsetzlichen Schicksale misshandelter und vernachlässigter Kinder haben deutlich gemacht, dass neben der konsequenten Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, weitere gesetzliche Verbesserungen nötig sind. Der Staat muss seine Kinder schützen, vor allem dann, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist.
Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf trägt diesem Gedanken Rechnung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im März 2007 den Antrag "Gesundes Aufwachsen von Kindern ermöglichen" auf den Weg gebracht, in dem unter anderem eine höhere Verbindlichkeit der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 10 sowie die Einführung eines Bonussystems für die Teilnahme gefordert werden.
Mit diesem Maßnahmenpaket soll kein Generalverdacht ausgesprochen werden, es gilt nur für wenige Ausnahmen. Die überwiegende Mehrheit der Eltern in Deutschland sorgt liebevoll für ihre Kinder.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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