Fischer: Unionsfraktion will Änderungen am Gesetz
Geschrieben am 24-07-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur teilweisen Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB:
Mit dem heutigen Beschluss der Bundesregierung wird das wichtigste verkehrspolitische Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG soll die 1994 begonnene Eisenbahnstrukturreform vollenden. Wir sehen einer intensiven Beratung des Gesetzentwurfes im Bundesrat und im Deutschen Bundestag entgegen und werden diese mit Sorgfalt betreiben. Die notifizierten Änderungswünsche der Unionsfraktion sind im Kreis der Beteiligten bereits verbreitet worden.
Durch den Gesetzentwurf wird keine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen. Damit bleibt die Verantwortung für die Bahninfrastruktur - also Schienennetz, Bahnhöfe und Energieversorgung - grundgesetzlich vorgegeben weiter beim Staat. Das Eigentum daran geht nicht in den Kapitalmarkt, sondern muss juristisch dauerhaft gesichert beim Bund bleiben. Für uns ist dies das wichtigste Prüfkriterium für den Gesetzentwurf.
Zu den weitergehenden Forderungen der Union für das Verfahren zählen die gesetzliche Sicherheit für das Initiativrecht des Bundes für den Aus- und Neubau des Schienennetzes, die Festschreibung einer schrittweisen, dauerhaften Entlastung des Bundeshauhaltes, die Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung noch vor dem Abschluss der Gesetzgebung sowie eine kürzere Laufzeit für den ersten vertraglich vereinbarten Bewirtschaftungszeitraum der Schieneninfrastruktur durch die DB AG. Von besonderer Bedeutung ist die Projektion einer konkreten Wertermittlung zum 01.07.2007 durch die Bundesregierung über den im Gesetzentwurf formulierten Wertausgleich. Dem kann dann die ebenfalls ausstehende Prognose über die Erlöserwartung gegenübergestellt werden. Daher ist das Gesetz auch mit einem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages für die unmittelbare Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG zu versehen.
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