Südwest Presse: Kommentar zum Thema Online-Durchsuchung
Geschrieben am 27-07-2007 |
Ulm (ots) - Da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Wie sonst ließe sich erklären, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) etwas so gründlich missverstanden haben muss: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) denkt nicht mal im Traum daran, von der Forderung abzurücken, dem Bundeskriminalamt Computer-Durchsuchungen via Internet zu gestatten. Wieso sollte er auch? So umstritten seine Ideen zur Terrorabwehr in den eigenen Reihen sonst auch sind, beim Thema Online-Durchsuchung hat er vollen Rückhalt in seiner Partei. Selbst innerhalb der SPD steht für viele außer Frage, dass diese Art der Durchsuchung zugelassen werden muss. Gerade die islamistische Extremisten-Szene kommuniziert seit Jahren über das Internet. Wer ihnen auf die Schliche kommen will, braucht Zugriff auf deren Computer. Weil diese Methode aber einen dramatischen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, muss klar geregelt werden, wann und wie sie angewendet werden darf. So sah es auch der Bundesgerichtshof, der Anfang 2007 Online-Durchsuchungen verboten hat, weil dafür ein Gesetz auf Bundesebene fehlt. Nordrhein-Westfalen war da weiter. Seit 2006 darf dort der Verfassungsschutz online schnüffeln. Damit beschäftigt sich nun das Bundesverfassungsgericht. Die Koalition wäre gut beraten, das Karlsruher Urteil abzuwarten. Für eine Übergangslösung ist dieses Eisen eindeutig zu heiß.
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