Occlutech legt Einspruch gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung im deutschen Rechtsstreit mit der AGA Medical Inc ein und stellt Antrag auf Ungültigkeitserklärung
Geschrieben am 07-08-2007 |
Jena (ots) - Die Occlutech GmbH, führender europäischer Hersteller von Geräten zur Behandlung des Koronarverschlusses, gab heute bekannt, dass sie gegen die am 1. August 2007 durch das Landgericht Düsseldorf gefällte erstinstanzliche Entscheidung Einspruch eingelegt hat. Der Einspruch durch Occlutech wird damit begründet, dass die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung anscheinend nicht alle durch Occlutech vorgebrachten relevanten Fakten und Argumente berücksichtigt. Die Gerichtsentscheidung scheint auf einer unbeabsichtigt breiten Auslegung des AGA-Patents zu basieren, die nicht mit den wissenschaftlichen Fakten, physikalischen Gesetzen und dem Stand der Technik vereinbar ist.
Occlutech ist zuversichtlich, dass sich bei einer Untersuchung des Falles durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz, das Oberlandesgericht Düsseldorf, eine eingehendere Berücksichtigung der harten Fakten aus den Bereichen der Materialwissenschaft und der Gesetzgebung zum geistigen Eigentum zugunsten des Unternehmens auswirken und die früher ergangene Entscheidung aufgehoben wird.
Occlutech rechnet damit, dass es von heute an 18 Monate bis zu einem solchen positiven Ausgang dauern wird und beabsichtigt, seine alten sowie neu hinzukommende Kunden sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene weiterhin mit seiner Palette an PFO- und ASD-Occludern sowie mit momentan in der Entwicklung befindlichen diversen neuen Produkten zu beliefern.
Robert Moszner, CEO von Occlutech, sagt: "Die Occlutech-Ocluder sind neu und innovativ und werden durch eine starke Position in Sachen geistiges Eigentum geschützt. Zusätzlich zu der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung im Berufungsverfahren zurückgenommen wird, sehen wir eine große Chance, dass das AGA-Patent aufgrund AGAs eigener Aktionen und Argumentation bei Gericht für ungültig erklärt wird."
Des Weiteren bemerkt er: "AGAs Pressemitteilung enthält viel heiße Luft und wir sind zuversichtlich, dass die Fakten und der neueste wissenschaftliche Stand beweisen, dass wir Recht haben."
Occlutech hat bekannt gegeben, dass es ein Verfahren zur Ungültigkeitserklärung gegen das einzige dem Unternehmen AGA verliehene europäische Patent anstrengen wird. Die meisten der allgemeineren Ansprüche, die von AGA Medical nun in ihre Patente hineininterpretiert werden, waren von den Prüfern des Europäischen Patentamtes im ursprünglichen Patentprüfungsverfahren wegen des Stands der Technik nicht akzeptiert worden. Dies schafft für Occlutech eine wesentliche und gerechtfertigte Grundlage dafür, einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung zu stellen.
Geräte zur Behandlung des Koronarverschlusses finden Anwendung bei der Behandlung struktureller Herzkrankheiten, einschließlich struktureller Herzfehler und Herzanomalien, beispielsweise bei Defekten der Vorhofscheidewand (Atrial Septal Defects, ASD) oder beim persistierenden Foramen ovale (Persistant Foramen Ovale, PFO), wobei die Behandlung minimal-invasiv ohne Operation erfolgt. Der Markt für diese Geräte, und hier insbesondere für die PFO-Occluder, wird nach Einschätzungen in den kommenden Jahren signifikant wachsen.
Originaltext: Occlutech GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67606 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67606.rss2
Weitere Auskünfte erteilt:
Robert Moszner Susanne Goransson E-Mail: info@occlutech.de E-Mail: info@occlutech.info Telefon: +49 3641 675 120 Telefon: +46 42 33 65 25
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