Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsextremismus / Praktikant lietete brisante Ermittlung - Polizei räumt Fehler ein
Geschrieben am 10-08-2007 |
Halle (ots) - Die Präsidentin der Polizeidirektion Dessau-Roßlau, Brigitte Scherber-Schmidt, hat sich beim Leiter des Dessauer Netzwerks gegen Rechtsextremismus, Steffen Andersch, für ungerechtfertigte Ermittlungen entschuldigt. Wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe) berichtet, räumte Scherber-Schmidt ein, dass ein unerfahrener Praktikant die Ermittlungen leitete und Fehler auftraten. Andersch hatte Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, nachdem die Polizei gegen ihn unter anderem wegen übler Nachrede ermittelt hatte. Andersch hatte 2006 bei einer Veranstaltung in Bergwitz (Kreis Wittenberg) über rechte Strukturen informiert - und zeigte Bilder eines NPD-Mannes. Zwei anwesende Polizisten zeigten ihn an, weil er das Foto ohne Zustimmung des Betroffenen zeigte. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil der NPD-Mann als ehemaliger Bundestagskandidat "relative Person der Zeitgeschichte" sei. Scherber-Schmidt räumte nun ein, dass "trotz der erkennbaren Brisanz" mit den Ermittlungen ein Kommissar betraut wurde, der im Staatsschutz-Kommissariat Praktikant war, "um seine ersten kriminalpolizeilichen Praxiserfahrungen zu sammeln". Ihm seien die Fehler nicht anzulasten, er sei offenbar von der Führung des Staatsschutz-Kommissariats FK4 "allein gelassen" worden. Sie entschuldigt sich "ausdrücklich für die Versäumnisse der früheren Leitung des FK4". Unter anderem seien Vorschriften des Nebenstrafrechts nicht beachtet worden. Damaliger FK4-Leiter war einer der Staatsschützer, die dem Vizepräsidenten Hans-Christoph Glombitza vorgeworfen hatten, er habe sie bei Verfolgung rechter Straftaten bremsen wollen. "Fehler einzuräumen ist für eine solche Behörde sehr viel, das erkenne ich an", reagierte Andersch gestern. Dass allein dem FK4-Leiter alle Schuld zugewiesen wird, wirke aber "höchst seltsam". Zu Ende sei der Fall nicht: Andersch fordert Erstattung seiner Anwaltskosten - und 200 Euro Schmerzensgeld für die Belastung durch die ungerechtfertigten Vorwürfe.
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