Gehb/Krings/Klöckner: Verbraucherinsolvenz effizient und kostensparend umsetzen
Geschrieben am 22-08-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Verbraucherinsolvenz durch das Bundeskabinett erklären der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht, Dr. Jürgen Gehb MdB, der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Insolvenzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Verbraucherinsolvenz hat sich seit ihrer Einführung im Jahre 1999 grundsätzlich bewährt. Nicht nur einem Unternehmen sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich aus einer Überschuldungssituation zu befreien, sondern gleichfalls einer Privatperson. Die Zahl von etwa 92.310 Verbraucherinsolvenzen allein im vergangenen Jahr zeigt das Ausmaß der Überschuldung von Privathaushalten in Deutschland und macht deutlich, wie sehr das Instrument der Privatinsolvenz gebraucht wird.
Sieben Jahre Erfahrung mit der Verbraucherinsolvenz haben allerdings auch Schwachstellen des Gesetzes aufgezeigt, die nun korrigiert werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Insolvenz von völlig mittellosen Schuldnern. Selbst wenn bei den Schuldnern nichts mehr zu holen ist, muss nach der jetzigen Rechtslage zunächst zwingend ein kostenträchtiges Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Davon profitieren jedoch weder die überschuldeten Personen noch die Gläubiger. Es wird lediglich Bürokratie erzeugt, die Kosten verursacht.
Daher ist die Absicht der Bundesregierung zu begrüßen, ein Verfahren für völlig mittellose Schuldner einzuführen, das weniger aufwendig und damit kürzer ist sowie weniger Kosten verursacht. In den parlamentarischen Beratungen wird sich zeigen müssen, ob dieses Ziel mit den angedachten Änderungen auch hinreichend erreicht werden kann. Eine faktische Privilegierung des völlig mittellosen Schuldners gegenüber dem, der jedenfalls noch einen kleinen Teil seiner Schulden zurückzahlen kann, wäre jedenfalls das falsche Signal an alle Verbraucher. Insofern wird im parlamentarischen Verfahren zu prüfen sein, ob nicht die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema aufgegriffen werden sollten. So wurden u. a. ein treuhänderloses Verfahren und eine Verlängerung der sogenannten Wohlverhaltensperiode von sechs auf acht Jahren vorgesehen.
Neben der Berücksichtigung der Schuldnerseite darf nicht vergessen werden, dass bei jeder Verbraucherinsolvenz auch private Gläubiger leer ausgehen und einen erheblichen finanziellen Verlust erleiden. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Gläubigerseite zu legen. Der Gesetzentwurf bietet hier gute Ansätze, wie die Möglichkeit einer nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung bei einem unredlichen Verhalten des Schuldners. Nur dem Schuldner, der sich an die Regeln hält, soll eine schuldenfreie Perspektive eröffnet werden.
In Zukunft sollte die Verbraucheraufklärung und Prävention noch stärker vorangetrieben werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Geld, aber auch eine dauerhafte Ausstattung der Schuldnerberatung ist notwendig, um die Zahl der Verbraucherinsolvenzen langfristig wieder zu senken.
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