WAZ: Waffengesetz Falsches Kalkül - Leitartikel von Achim Beer
Geschrieben am 02-09-2007 |
Essen (ots) - Das Waffenrecht für junge Erwachsene wird gelockert. Ein Grund sich aufzuregen? Nur scheinbar. Zwar war es eine Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt 2002, dass das Mindestalter für den Kauf großer Kaliber von 18 auf 21 heraufgesetzt wurde. Und dass diese Regelung für Sportschützen galt. Denn der Attentäter Robert Steinhäuser war ein 19-jähriger Sportschütze, der seine Flinten mit Waffenbesitzkarte gekauft hatte. Das Kalkül: Unter dem neuen Gesetz hätte Steinhäuser die Waffen nicht bekommen. Aber das war schon damals falsch, weil herauskam, dass schlicht mit der Waffenbesitzkarte etwas nicht gestimmt hatte. Seine Grenzen zeigte das Gesetz dann vollends im November 2006. Damals sollte in Rheine Bastian B. wegen illegalen Waffenbesitzes vor Gericht stehen. Aber B. war tags zuvor in Emsdetten Amok gelaufen und hatte fünf Menschen verletzt. Er war kein Sportschütze, besaß keine Waffenbesitzkarte und bekam seine Waffen über das Internet. Gewöhnen wir uns also an den unangenehmen Gedanken, dass man mit Waffenrecht keine Amokläufe verhindern kann.
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