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WAZ: Waffengesetz Falsches Kalkül - Leitartikel von Achim Beer

Geschrieben am 02-09-2007

Essen (ots) - Das Waffenrecht für junge Erwachsene wird gelockert.
Ein Grund sich aufzuregen? Nur scheinbar.
Zwar war es eine Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt 2002, dass das
Mindestalter für den Kauf großer Kaliber von 18 auf 21 heraufgesetzt
wurde. Und dass diese Regelung für Sportschützen galt. Denn der
Attentäter Robert Steinhäuser war ein 19-jähriger Sportschütze, der
seine Flinten mit Waffenbesitzkarte gekauft hatte. Das Kalkül: Unter
dem neuen Gesetz hätte Steinhäuser die Waffen nicht bekommen.
Aber das war schon damals falsch, weil herauskam, dass schlicht mit
der Waffenbesitzkarte etwas nicht gestimmt hatte. Seine Grenzen
zeigte das Gesetz dann vollends im November 2006. Damals sollte in
Rheine Bastian B. wegen illegalen Waffenbesitzes vor Gericht stehen.
Aber B. war tags zuvor in Emsdetten Amok gelaufen und hatte fünf
Menschen verletzt. Er war kein Sportschütze, besaß keine
Waffenbesitzkarte und bekam seine Waffen über das Internet.
Gewöhnen wir uns also an den unangenehmen Gedanken, dass man mit
Waffenrecht keine Amokläufe verhindern kann.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-0
zentralredaktion@waz.de


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