Rheinische Post: Eine Hürde für den Rat der Stadt
Geschrieben am 04-09-2007 |
Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel
Im Streit darüber, ob die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen eingeschränkt werden soll, drohte gestern eine wichtige Änderung im Kommunalwahlgesetz an den Rand gedrängt zu werden: Splittergruppen bzw. Einzelbewerbern soll es künftig erschwert werden, ein Ratsmandat zu erlangen. Das könnte auf den ersten Blick geradezu undemokratisch wirken. Doch bei genauerem Hinsehen wird man feststellen, dass das bisherige Wahlrecht auch Exoten und politische Paradiesvögel in die Räte befördert hat, deren Interesse an einer vernünftigen Sacharbeit nicht ohne weiteres auszumachen ist. Eine Eingangs-Hürde ist vernünftig. Doch während auf Landes- und Bundesebene die Fünf-Prozent-Hürde gang und gäbe ist, muss beim Kommunalwahlrecht auf die jüngste Rechtsprechung Rücksicht genommen werden. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hatte bereits zur Kommunalwahl 1999 die bestehende Fünf-Prozent-Hürde gekippt. Eine Sperrklausel sei nur vertretbar, wenn andernfalls die Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungen drohe, hatte er geurteilt. Dieser Nachweis dürfte trotz chaotischer Randerscheinungen in manchen Räten schwer zu erbringen sein. Das sehen auch die Verfechter einer starren Sperrklausel. Insofern ist die gefundene Lösung ein durchaus vertretbarer Kompromiss.
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