Entfernungspauschale ab 2007 doch für die ersten 20 Kilometer? / Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. erstreitet die erste positive Entscheidung des höchsten deutschen Steuergeric
Geschrieben am 05-09-2007 |
Darmstadt (ots) - Pendler sind durch lange Fahrwege zum Arbeitsplatz zeitlich und finanziell belastet. Hinzu kommt noch der Ärger über die Steuergesetzgebung: Ab dem Jahr 2007 sollen die Kosten für die ersten 20 km der Fahrtstrecke, also täglich 40 km, steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden, weil Arbeitnehmer in der Wahl ihres Wohnsitzes frei seien und statt dessen an den Arbeitsort umziehen könnten.
Diese Neuregelung hält der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) für verfassungswidrig und klagte für seine Vereinsmitglieder erfolgreich vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az. 7 V 21/07). In zweiter Instanz werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel nun auch vom Bundesfinanzhof (BFH) in München geteilt (Beschluss vom 23.08.2007 Az. VI B 42/07).
Dieser hat das Finanzamt Wilhelmshaven verpflichtet, unter Berücksichtigung der gesamten Fahrstrecke einen ungekürzten Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Zur Entscheidung stand der Fall eines pendelnden Ehepaars, bei dem der Ehemann arbeitstäglich eine Strecke von 61 km zurück zulegen hat. Die ebenfalls berufstätige Ehefrau arbeitet aber in einer anderen Fahrtrichtung.
Der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die Kürzung der Pendlerpauschale sei wegen Gefährdung der Haushaltsführung erforderlich, erteilte der BFH eine deutliche Absage. Zwar wies der BFH darauf hin, dass mit dem jetzigen Beschluss noch keine abschließende Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit getroffen sei, Fahrtkosten seien aber nach seinem bisherigen Verständnis beruflich veranlasst und zur Erwerbssicherung unvermeidlich.
Dies sieht Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V., ähnlich: Gegen die zunehmende steuerliche Belastung von Arbeitnehmern haben wir einen weiteren Etappensieg für unsere Mitglieder und für ca. 15 Mio. pendelnde Arbeitnehmer erzielt. Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht, so Munzel. Dort sind zur Frage der Verfassungsmäßigkeit zwei Verfahren anhängig (Az. 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Nur dieses Gericht kann die Nichtigkeit des Gesetzes bzw. die Grundgesetzwidrigkeit abschließend feststellen.
Und Munzel weiter: Steuerpflichtige sollten jetzt darauf achten, dass ein Freibetrag für alle Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Ein gegenteiliges Schreiben des BMF vom 04.05.2007 muss nun aus rechtsstaatlichen Gründen zurück genommen werden. Auf jeden Fall muss in der Steuererklärung 2007 der Werbungskostenabzug für die gesamte Fahrstrecke beantragt werden. Die Kürzung der Pendlerpauschale kann auch zum Verlust des Kindergelds führen. Ablehnungen sollten unbedingt durch einen Einspruch offen gehalten werden, rät Munzel allen betroffenen Eltern.
Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2
Pressekontakt: V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstand des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt. Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 180.000 Mitglieder. Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstand Herrn Christian Munzel, Tel. 06151/978410 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf Gramlich, Tel. 06151/978450.
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