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Entfernungspauschale ab 2007 doch für die ersten 20 Kilometer? / Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. erstreitet die erste positive Entscheidung des höchsten deutschen Steuergeric

Geschrieben am 05-09-2007

Darmstadt (ots) - Pendler sind durch lange Fahrwege zum
Arbeitsplatz zeitlich und finanziell belastet. Hinzu kommt noch der
Ärger über die Steuergesetzgebung: Ab dem Jahr 2007 sollen die Kosten
für die ersten 20 km der Fahrtstrecke, also täglich 40 km, steuerlich
nicht mehr berücksichtigt werden, weil Arbeitnehmer in der Wahl ihres
Wohnsitzes frei seien und statt dessen an den Arbeitsort umziehen
könnten.

Diese Neuregelung hält der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. (LHRD e.V.) für verfassungswidrig und klagte für
seine Vereinsmitglieder erfolgreich vor dem Niedersächsischen
Finanzgericht (Az. 7 V 21/07). In zweiter Instanz werden die
erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel nun auch vom
Bundesfinanzhof (BFH) in München geteilt (Beschluss vom 23.08.2007
Az. VI B 42/07).

Dieser hat das Finanzamt Wilhelmshaven verpflichtet, unter
Berücksichtigung der gesamten Fahrstrecke einen ungekürzten
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Zur Entscheidung
stand der Fall eines pendelnden Ehepaars, bei dem der Ehemann
arbeitstäglich eine Strecke von 61 km zurück zulegen hat. Die
ebenfalls berufstätige Ehefrau arbeitet aber in einer anderen
Fahrtrichtung.

Der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die
Kürzung der Pendlerpauschale sei wegen Gefährdung der
Haushaltsführung erforderlich, erteilte der BFH eine deutliche
Absage. Zwar wies der BFH darauf hin, dass mit dem jetzigen Beschluss
noch keine abschließende Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit
getroffen sei, Fahrtkosten seien aber nach seinem bisherigen
Verständnis beruflich veranlasst und zur Erwerbssicherung
unvermeidlich.

Dies sieht Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V.,
ähnlich: Gegen die zunehmende steuerliche Belastung von Arbeitnehmern
haben wir einen weiteren Etappensieg für unsere Mitglieder und für
ca. 15 Mio. pendelnde Arbeitnehmer erzielt. Das letzte Wort hat aber
das Bundesverfassungsgericht, so Munzel. Dort sind zur Frage der
Verfassungsmäßigkeit zwei Verfahren anhängig (Az. 2 BvL 1/07 und 2
BvL 2/07). Nur dieses Gericht kann die Nichtigkeit des Gesetzes bzw.
die Grundgesetzwidrigkeit abschließend feststellen.

Und Munzel weiter: Steuerpflichtige sollten jetzt darauf achten,
dass ein Freibetrag für alle Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auf der
Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Ein gegenteiliges Schreiben des BMF
vom 04.05.2007 muss nun aus rechtsstaatlichen Gründen zurück genommen
werden. Auf jeden Fall muss in der Steuererklärung 2007 der
Werbungskostenabzug für die gesamte Fahrstrecke beantragt werden. Die
Kürzung der Pendlerpauschale kann auch zum Verlust des Kindergelds
führen. Ablehnungen sollten unbedingt durch einen Einspruch offen
gehalten werden, rät Munzel allen betroffenen Eltern.

Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2

Pressekontakt:
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstand des Lohn- und Einkommensteuer
Hilfe-Ring Deutschland e.V., Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt.
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist einer
der größten Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 180.000
Mitglieder.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstand Herrn Christian
Munzel, Tel. 06151/978410 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf
Gramlich, Tel. 06151/978450.


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