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Patientenrechte besser absichern / AOK-Tagung: Experten fordern gesetzliche Lösung

Geschrieben am 06-09-2007

Bonn (ots) - Wichtige Patientenrechte bei der Behandlung wie das
Recht auf Herausgabe der Krankenunterlagen und der Anspruch auf
Aufklärung sollten im Behandlungsvertrag gesetzlich geregelt werden.
Das forderten Experten auf einer AOK-Fachtagung zum Thema
"Patientenrechte - Wunsch- oder Stiefkind" in Berlin. Angesichts der
vom Sachverständigenrat geschätzten Zahl von jährlich bis zu 720.000
Patienten, die allein in Krankenhäusern vermeidbare Schäden erleiden,
müsse der Patientenschutz in Deutschland verbessert werden.

Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes, betonte die Bedeutung der Patientenrechte: "In
einem zunehmend wettbewerblich organisierten Gesundheitswesen ist es
unverzichtbar, dass Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen und
gut über Nutzen und Risiken bestimmter Behandlungsverfahren
aufgeklärt sind." Die AOK sehe sich als starker Anwalt für die Rechte
der Patienten, so Ahrens. Mit der heutigen Veranstaltung käme der
Stein zur Stärkung der Patientenrechte ins Rollen. "Wenn Kassen
künftig planbare Krankenhausleistungen ausschreiben dürften, können
wir uns gut vorstellen, nicht nur den Preis, sondern ein
funktionsfähiges Risikomanagement als Kriterium mit heranzuziehen,"
sagte er. "Die Zukunft gehört den Häusern, die nicht nur
Risikoquellen und Fehler erkennen, sondern wirksame Maßnahmen
einleiten, um Risiken für Patienten zu minimieren."

Gemeinsam sprachen sich die Patientenbeauftragte der
Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, Dr. Stefan Etgeton vom
Bundesverband der Verbraucherzentralen und der AOK-Bundesverband
dafür aus, die Patientenrechte im Behandlungsvertrag zu regeln.
Kühn-Mengel: "Mein Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten ihre
Rechte in einem Gesetz übersichtlich zusammengefasst ebenso einfach
nachlesen können, wie Urlauber dies im Reisevertragsrecht tun
können."

Ein Vorschlag, der auch durch ein Gutachten des Bundesverbandes
der Verbraucherzentralen (vzbv) gestützt wird. Dr. Stefan Etgeton
sprach sich dafür aus, "dass bei einem gutachterlich festgestellten
Behandlungsfehler künftig nicht der Patient, sondern der Arzt
nachweisen soll, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden
geführt hat." Eine Forderung, die auch die AOK und der
Medizinrechtler Dr. Roland Uphoff unterstützen. Für Patienten, so
Uphoff, sei es eine hohe Hürde, einen Behandlungsfehler zu beweisen
und nachzuweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden durch
genau diesen Fehler verursacht wird.

Aus Sicht des Direktors des Bremer Instituts für Gesundheits- und
Medizinrecht, Prof. Dr. Dieter Hart, ist ein weiterreichendes
Patientenrechtgesetz wünschenswert, um gesetzliche Defizite zu
beheben und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Hart sprach sich dafür
aus, erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten, um die wesentlichen
Regelungsinhalte abzuklären. Im Gegensatz dazu sieht der
Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, für
ein eigenes Patientenrechtsgesetz keine Notwendigkeit.
"Patientenrechte sind längst verankert und werden mit jedem
Behandlungsvertragsabschluss zwischen Patient und Arzt festgestellt,"
so Dr. Montgomery.

Alle Statements, eine Themenausgabe des "Presseservice Gesundheit"
sowie der Podcast zur Veranstaltung: www.aok-presse.de

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-310
Telefax 0228 843-507


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