Uhl/Köhler: Weichen für sichere und belastbare Planungsdaten gestellt
Geschrieben am 19-09-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Behandlung des Entwurfs des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige Berichterstatterin, Kristina Köhler MdB:
Nach der am Montag in dieser Woche durchgeführten öffentlichen Anhörung von Sachverständigen kann das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 nun verabschiedet werden.
Das Gesetz dient der Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011. 2011 wird auf der Grundlage der Verordnung der Europäischen Union für die Durchführung von Volks- und Wohnungszählungen die lange überfällige Volkszählung als registergestützter Zensus durchgeführt.
Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik Deutschland 1987 und in der DDR 1981 statt. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen derart geändert, dass die fortgeschriebenen Volkszählungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken als Planungsgrundlagen nicht mehr geeignet sind. Vom Zensus hängen etwa der Länder- und der kommunale Finanzausgleich, die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmverteilung im Bundesrat ab. Auch bei der Berechnung des Migrantenanteils erwarten Demoskopen deutliche Änderungen.
Die Anhörung hat gezeigt, dass Qualitätseinbußen beim registergestützten Zensus, im Vergleich zu einem traditionellen Zensus, der teurer und für die Bürger sehr viel belastender ist, nicht zu erwarten sind.
Das heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Zensusvorbereitungsgesetz 2011 schafft die Voraussetzung für die Vorbereitung dieses Zensus.
Er besteht aus einer Kombination von fünf Elementen: Statt Befragung aller Einwohner werden die Melderegister, die Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand ausgewertet. Zur Gewinnung der Gebäude und Wohnungsdaten erfolgt eine postalische Befragung der ca. 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer. Zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer, z. B. erwerbs- und bildungsstatistischer Erhebungsmerkmale werden bei zehn Prozent der Bevölkerung Stichproben durchgeführt.
Im Zensusvorbereitungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie für die für die Zensusvorbereitung erforderlichen Datenübermittlungen geschaffen.
Um die Vorbereitungsmaßnahmen für die durch EU-Vorgaben zwingende Volkszählung 2011 zeitnah abschließen zu können, ist der schnellstmögliche Beschluss der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geboten.
Die öffentliche Anhörung von Sachverständigen hat auch gezeigt, dass eventuelle grundsätzliche Bedenken im Zusammenhang mit der Durchführung der Volkszählung im Jahre 2011 im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zensusanordnungsgesetz ausgeräumt werden können.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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