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Initiative "Kleiner Mittelstand": Neues Kreditprogramm für kleinere Gründungsvorhaben / "KfW-StartGeld" setzt neue Akzente und bietet mehr Transparenz

Geschrieben am 26-09-2007

Frankfurt (ots) - Die KfW Mittelstandsbank fasst ihre beiden
Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum 1. Januar 2008
in einem neuen Produkt, dem "KfW-StartGeld", zusammen. Nachdem die
KfW Mittelstandsbank bereits zum 1. Januar dieses Jahres die Zinsen
in diesen beiden Programmen um rund 30 % gesenkt hatte, ist dies nun
ein Schritt, um mehr Transparenz in diesem Produktsegment zu
erreichen. Gleichzeitig werden neue Akzente gesetzt, die zu einer
Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen
Unternehmen führen sollen. Insbesondere Gründer und kleine
Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es häufig besonders
schwer, eine geeignete Finanzierung zu erhalten.

"Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 1,1 Millionen Gründer
den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Unsere Volkswirtschaft ist
dringend auf sie angewiesen. Damit gute Ideen und der Mut zum
Unternehmertum nicht vorzeitig ausgebremst werden, setzen wir uns
besonders für Gründer und den kleinen Mittelstand ein", sagt Ingrid
Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Die
Erneuerungen im Kleinkreditsegment gehören zu der zu Beginn dieses
Jahres ins Leben gerufenen KfW-Initiative "Kleiner Mittelstand".

Einige wesentliche Produktmerkmale des "KfW-StartGelds" im
Überblick:

Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw.
zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren

Antragsstellung möglich von der Gründung bis zu einem
Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der
mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist

Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich

Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den
Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte
Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der
KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den
Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings
in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt.
Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten
weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW
eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem
Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an.
Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen
KfW und Hausbank weiter vereinfacht.

Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den
Mittelstand (Gründungen und bestehende Unternehmen) mit rund 22 Mrd.
EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000 Kredite mit einem Volumen
von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.

Originaltext: KfW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2

Für Rückfragen:
Alexander Mohanty,
Tel: 069 7431-4494, E-Mail: alexander.mohanty@kfw.de

KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Abteilung Kommunikation
Tel. 069 7431-4400, Fax: 069 7431-3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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