Steria Mummert Consulting und Brandenburg bringen Bürokratieabbau voran
Geschrieben am 27-09-2007 |
Hamburg (ots) - Mit einem Regierungsentwurf zur Neufassung des Wassergesetzes hat das Land Brandenburg die Informationspflichten so stark vereinfacht, dass Betriebe pro Jahr rund 500.000 Euro an Bürokratiekosten einsparen können. Das ist bundesdeutscher Rekord. Mit Hilfe des niederländischen Standardkostenmodells (SKM) ermittelte Steria Mummert Consulting jährliche Bürokratiekosten in Höhe von 2,9 Millionen Euro für die brandenburgische Wirtschaft bei der Umsetzung des Wassergesetzes. Nur sechs Berichtspflichten waren vor der Gesetzesnovelle für 90 Prozent der wasserrechtlichen Verwaltungsausgaben der Unternehmen verantwortlich. Mit der Neufassung des Wassergesetzes werden die Unternehmen um ein Sechstel ihrer Kosten für Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten entlastet. Das von Steria Mummert Consulting begleitete Projekt hat mit seinem über die Kostenermittlung hinausgehenden Ansatz Vorbildcharakter für das SKM-Vorgehen in Deutschland.
Insgesamt landeten 26 Regelungen des Gesetzes auf der Streichliste, weitere wurden geändert. Unter anderem enthält die Neufassung erhebliche Investitionserleichterungen für Unternehmen. Hierzu gehören beispielsweise die Abschaffung der Genehmigungspflicht für die meisten Kanalisationsnetze oder eine flexible Befristung wasserrechtlicher Erlaubnisse. Dank der gewählten Methode sammelten die Beteiligten zusätzlich Informationen darüber, wie Verwaltungsabläufe verbessert werden können. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen in den neuen Gesetzestext ein und entlasten die Behörden durch einfachere Verwaltungsabläufe um jährlich 220.000 Euro.
Neben den neuen Wasservorschriften sind Anpassungen der brandenburgischen Bauordnung und des Weiterbildungsrechts geplant. Hier werden aktuell ebenfalls Kosten für die Informationspflichten in Brandenburg gemessen. Das Land verspricht sich hierdurch weitere Einsparungen bei den Verwaltungskosten und verschafft gleichzeitig Unternehmen Anreize für Investitionen.
Bundesweit stehen insgesamt zirka 25.000 Informationspflichten durch bundesrechtliche Vorgaben für Anzeigen, Genehmigungen, Abrechnungen, Steuererklärungen, Statistiken und Dokumentationen auf dem Prüfstand. Anfang des Jahres begann die flächendeckende Messung der Bürokratiekosten, die durch diese Informationspflichten in der Wirtschaft verursacht werden.
Originaltext: Steria Mummert Consulting Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2
Pressekontakt: Jörg Forthmann Faktenkontor GmbH Telefon: (040) 227 03-7787 Fax: (040) 227 03-7961 Joerg.Forthmann@faktenkontor.de
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