Deutsche BKK erstattet Pfizer-Medikament Sortis / Krankenkasse und Arzneimittelhersteller unterzeichnen Vereinbarung
Geschrieben am 01-10-2007 |
Karlsruhe (ots) -
- Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Ab sofort wird das Cholesterin senkende Medikament Sortis (Wirkstoff: Atorvastatin) für Versicherte der Deutschen BKK wieder voll erstattungsfähig. Patienten, denen das Medikament vom Arzt verschrieben wurde, mussten bisher einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 100 Euro pro Packung zahlen. Nun fällt nur noch die gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr) an. Die Option richtet sich vorrangig an Patienten, bei denen der Einsatz von Sortis wahrscheinlich Vorteile hat.
Grundlage für den erleichterten Zugang der Deutschen BKK-Versicherten zur Sortis-Therapie ist eine Kooperation zwischen Deutschlands größter Betriebskrankenkasse und Pfizer Deutschland. "Mit dem Sortis-Vertrag bleibt die Deutsche BKK ihrer Strategie treu, ihren Versicherten ein breites Spektrum an therapeutischen Alternativen zur Verfügung zu stellen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist. Bei bestimmten Indikationen scheint Sortis gegenüber anderen Statinen Vorteile zu haben. Wir freuen uns, dass Ärzte für unsere Versicherten diese Vorteile nutzen können, ohne dass unsere Versicherten die Mehrkosten tragen müssen," sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen BKK, Ralf Sjuts, heute zur Vereinbarung. Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Pfizer Deutschland, Dr. Andreas Penk, ergänzte auf einer internen Veranstaltung der Deutschen BKK und Pfizer in Karlsruhe: "So gestalten wir sinnvolle, patientenorientierte medizinische Versorgung aktiv und kooperativ mit. Die Vereinbarung ist richtungsweisend - zum Nutzen der Patienten." Derzeit erstatten andere gesetzliche Krankenkassen lediglich einen Festbetrag für Sortis. Für die Differenz zu dem vollen Medikamentenpreis müssen die Patienten selbst aufkommen.
Hintergrund: Im Juli 2004 ordnete der Gemeinsame Bundesausschusses (GBA) Sortis zusammen mit anderen Statinen einer so genannten Festbetragsgruppe zu. In der Folge müssen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen seit 1. Januar 2005 für die Differenz zu dem vollen Apothekenverkaufspreis selbst aufkommen. Dank der neuen für bestimmte Patientengruppen und Indikationen ausgelegten Vereinbarung zwischen der Deutschen BKK und Pfizer, die beiden Parteien Kalkulationssicherheit bietet, sind nun die Versicherten der Deutschen BKK von der Zahlung der Differenz zwischen Festbetrag und vollem Preis für Sortis befreit.
Originaltext: Deutsche BKK Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50972 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50972.rss2
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