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Bernhardt/Dautzenberg: Transparenz bei Kreditverkäufen verbessern

Geschrieben am 11-10-2007

Berlin (ots) - Zur anhaltenden Diskussion über die Rechte der
Kreditnehmer beim Verkauf von Krediten erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der
Obmann der CDU/CSU Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo
Dautzenberg MdB:

Verkäufe notleidender, aber auch ordnungsgemäß bedienter Kredite
sind mittlerweile gängige Praxis in allen drei Säulen des deutschen
Bankenwesens. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verkennt
weder die betriebswirtschaftliche Bedeutung für die Institute noch
die mittelbar positiven Effekte für die Volkswirtschaft, die sich aus
den Kreditverkäufen ergeben.

Wir nehmen aber auch vermehrt Beschwerden von Kreditnehmern wahr,
deren Immobilien- oder Mittelstandskredite an Dritte verkauft worden
sind. Mangelnde Information ist dabei das Hauptübel. Wir halten daher
eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die
vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern
durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen. In Zukunft sind daher
für uns folgende Maßnahmen unabdingbar:

Erstens ist der Kreditnehmer schon bei der Aufnahme des Kredits
ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Kredit verkauft
werden kann. Falls der Kreditnehmer mit einem späteren Verkauf nicht
einverstanden ist, sollte ihm die Möglichkeit eingeräumt werden,
hierüber mit der Bank zu verhandeln. Uns ist bewusst, dass dies unter
Umständen zu höheren Kreditkosten führen kann, dem Kreditnehmer
sollte aber diese Entscheidung zumindest offen bleiben.
Zweitens ist der Kreditnehmer über den Verkauf des Kredits
unverzüglich zu informieren. Wir werden darüber zu diskutieren haben,
ob eine solche Informationspflicht auch dann notwendig ist, wenn das
Servicing, also die Abwicklung, beim ursprünglichen Kreditinstitut
verbleibt.

Drittens halten wir es für unablässig, dass Kreditnehmer drei bis
sechs Monate vor Ablauf eines länger laufenden Kredits hierüber von
ihrem Institut informiert werden, damit sie sich rechtzeitig um eine
Anschlussfinanzierung kümmern können.

Ein - wie teilweise gefordert - Sonderkündigungsrecht für den
Kreditnehmer im Falle des Verkaufs des Kredits sehen wir sehr
kritisch. Verkäufe von Kreditpaketen könnten durch ein
Sonderkündigungsrecht unnötig in die Länge gezogen und die Bepreisung
von Kreditpaketen unmöglich werden, solange nicht feststünde, welcher
Kreditnehmer sein Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen würde und
welcher nicht.

Welche Maßnahmen im Bereich der Kreditverkäufe gesetzlich zu
regeln sind, werden wir mit unserem Koalitionspartner intensiv
diskutieren. In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir
wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei
aber den Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon,
dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an
der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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