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Bioland lehnt eine generelle Stallpflicht für Geflügel ab / Bundesrat entscheidet am 12.10.2007 über Geflügelpest-Verordnung

Geschrieben am 11-10-2007

Mainz (ots) - Der Bundesrat wird am 12. Oktober über die
Geflügelpest-Verordnung abstimmen. Laut Entwurf soll zur Bekämpfung
der Vogelgrippe eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel
festgelegt werden. Bisher war die Stallpflicht ein umstrittenes
Notinstrument zur Bekämpfung der Vogelgrippe. "Es ist für
Biogeflügelhalter unakzeptabel, wenn sie aufgrund einer neuen
Verordnung im Regelfall ihre Tiere einzusperren haben", warnt
Bioland-Präsident Thomas Dosch. Bioland fordert daher, dass ein
Freilandhaltungsverbot weiterhin nur bei konkreten Risiken, zeitlich
befristet und nur in gefährdeten Gebieten ausgesprochen wird.

Die Entscheidung für eine generelle Aufstallungspflicht würde eine
artgerechte und nachhaltige Geflügelhaltung einschränken und den
Geflügelhaltern mit Bio- und Freilandhaltung deutliche
Wettbewerbsnachteile bescheren. Die aktuelle Herausforderung liegt
darin, die Ursachen für die Ausbrüche in den Nutztierbeständen und
die Verbreitungswege der Seuchen aufzuklären: Ein Großteil der
Geflügelpestausbrüche fand in Betrieben statt, die ihre Bestände
vorschriftsmäßig eingesperrt hatten. Dies widerlegt die Vermutung,
dass Wildvögel ursächlich im Zusammenhang mit der Verbreitung der
Geflügelseuche stehe. In die gleiche Richtung weist wie auch eine
aktuelle Studie der FAO.

Originaltext: Bioland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58356
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58356.rss2

Pressekontakt:
Bioland e.V.
Kaiserstr. 18
55116 Mainz

Präsident, Thomas Dosch,
Tel.: 06131/2397914, E-Mail: praesidium@bioland.de

Ressort Öffentlichkeitsarbeit, Ralf Alsfeld,
Tel.: 06131/2397917, E-Mail: presse@bioland.de


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