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Lottochaos: Koch ist gefordert

Geschrieben am 18-10-2007

Hamburg (ots) -

- Wiesbaden ist am Zug: Tricksen und Täuschen muss ein Ende haben
- DLV fordert Kurskorrektur beim Glücksspielstaatsvertrag

Seit mehr als einem Jahr wird die hitzige Debatte um den
Glücksspielstaatsvertrag geführt. Der niedersächsische
Ministerpräsident Christian Wulff konnte während seines Vorsitzes in
der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) keinen Weg aus dem selbst
gestifteten Chaos auf dem Glücksspielmarkt finden. Jetzt übernimmt
Hessen von Niedersachsen den Vorsitz in der MPK. "Diesen Wechsel im
Vorsitz sollten die Ministerpräsidenten als Anlass für eine längst
überfällige Kurskorrektur in Sachen Glücksspielstaatsvertrag nutzen.
Jetzt ist Roland Koch gefragt", sagt Norman Faber, Präsident des
Deutschen Lottoverbands. Der Hessische Ministerpräsident hat jetzt
die Aufgabe das Glücksspielrecht wieder auf einen verfassungsgemäßen
Weg zurückzuführen.

Die Verfechter des Glücksspielstaatsvertrages versuchen private
Vermittler wie Faber, Fluxx und Tipp24 rücksichtslos vom Markt zu
verdrängen. Dabei scheuen sie weder vor der Erfindung der
"Lottosucht" noch vor dem kalkulierten Bruch von Europa- und
Verfassungsrecht zurück. Auch wiederholte Ermahnungen der
Europäischen Kommission liefen bislang ins Leere."Inzwischen hat
sogar der wissenschaftliche Dienst in Schleswig-Holstein dem
Staatsvertrtag klare Verstöße gegen das Europa- und Verfassungsrecht
bescheinigt", so Faber. "Die Ministerpräsidenten müssen nun endlich
ihren Kurs korrigieren, bevor sie das deutsche Lotto und zigtausende
Arbeitsplätze gegen die Wand fahren."

Nachdem die Kommission klar gestellt hat, dass alle
Ausführungsgesetze zum Staatsvertrag einzeln der Notifizierung, also
einer mindestens dreimonatigen Prüfung, unterzogen werden müssen, ist
der Zeitplan der Länder durcheinander geraten. Jetzt planen die
Länder ein zweifelhaftes Ausweichmanöver. Die teilweise bereits den
Landtagen vorgelegten Gesetze sollen geteilt werden. Ein erster Teil
enthält nur die von der EU nach Auffassung der Länderchefs nicht zu
notifizierenden Bestimmungen und wird noch dieses Jahr zur Abstimmung
vorgelegt. Der zweite Teil würde dann im nächsten Jahr zur Abstimmung
vorgelegt. Nicht nur der renommierte Europarechtler Prof. Dr. Rudolf
Streinz hält das für einen "untauglichen Versuch", der
Notifizierungspflicht zu entgehen: "Es besteht eine generelle Pflicht
zur Notifizierung der Gesetzentwürfe". Damit ist eine fristgerechte
Verabschiedung der Ausführungsgesetze und damit des gesamten
Staatsvertrages nicht mehr möglich.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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