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Ungerecht und nicht hinnehmbar / Gesetzentwurf zur Sozialen Pflegeversicherung benachteiligt in Wohneinrichtungen lebende behinderte Menschen

Geschrieben am 18-10-2007

Marburg (ots) - Das Bundeskabinett hat das
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Viele Reformansätze
verdienen ein positives Urteil. Begrüßenswert ist etwa, dass die seit
Einführung der Pflegeversicherung unveränderten Beträge für
Pflegesachleistungen und Pflegegelder angehoben und ab 2015
regelmäßig dynamisiert werden sollen.

Dagegen soll der Geldbetrag von bis zu 256 Euro pro Monat
(Paragraph 43 a Sozialgesetzbuch XI), mit dem sich die Pflegekassen
an der Pflege von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen der
Behindertenhilfe beteiligen müssen, eingefroren werden. "Das ist
ungerecht und nicht hinnehmbar", so Robert Antretter, Vorsitzender
der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung. Trotz Intervention der Lebenshilfe im Vorfeld hat die
Bundesregierung an dieser Stelle nichts unternommen.

Über die Hälfte der etwa 150.000 Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung, die in Heimen der Behindertenhilfe betreut
werden, sind pflegebedürftig und erfüllen die Voraussetzungen
mindestens der Pflegestufe I. Gerade dieser Personenkreis verdient
es, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren.
Denn die Pflegebedürftigkeit tritt nicht - wie bei den meisten
pflegebedürftigen Menschen - erst im Alter ein, sondern besteht
häufig ein Leben lang.

Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Unsere Pressemitteilungen finden Sie in elektronischer Form im
Internet auf www.lebenshilfe.de , Rubrik "Pressemitteilungen".

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Barbara Gies, Telefon 06421/491-133, barbara.gies@lebenshilfe.de


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