Stübgen: EU-Ratsgipfel: Weg für eine handlungsfähige EU geebnet
Geschrieben am 19-10-2007 |
Berlin (ots) - Zu den Ergebnissen des informellen Europäischen Ratsgipfels vom 18. bis 19. Oktober 2007 in Lissabon erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:
Die auf dem EU-Gipfel erzielte politische Einigung über die Verabschiedung des EU-Reformvertrages ist ein Durchbruch im langwierigen Europäischen Verfassungsprozess, der zwischenzeitlich vollständig zu scheitern drohte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Übernahme der bereits im Verfassungsentwurf verankerten institutionellen Reformen. Damit wird die Europäische Union nachhaltig handlungsfähiger.
Die deutsche Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, hat zu diesem Durchbruch entscheidend beigetragen. Ohne das unter deutscher Ratspräsidentschaft im Juni 2007 verabschiedete eng umgrenzte Mandat zur Durchführung der Regierungskonferenz, in dem alle wichtigen politischen Weichenstellungen bereits festgelegt wurden, wäre eine derart schnelle Einigung auf einen Vertragstext nicht möglich gewesen.
Nichts desto trotz haben in den letzten Wochen nationale Interessen die Verhandlungen zum EU-Reformvertrag erschwert. Bereits vor dem informellen Ratsgipfel konnten jedoch verschiedene Probleme gelöst werden. Für Großbritannien sind komplexe Sonderregelungen im Bereich Justiz und Inneres vereinbart worden. Zudem hat es - wie auch Polen - hinsichtlich der Anwendung der Grundrechtecharta ein "Opt-Out" erklärt. Auch der Streit um Zugangsbeschränkungen für deutsche und andere EU-ausländische Studenten in Österreich konnte beigelegt werden. Österreich darf in den kommenden fünf Jahren 75 Prozent seiner Studienplätze für heimische Anwärter reservieren. Die EU-Kommission wird ein gegen Österreich in der Sache laufendes Verfahren währenddessen aussetzen.
Die leider bis zuletzt verbleibenden Streitpunkte konnten schlussendlich noch beim Gipfel einer Lösung zugeführt werden. Der Forderung Polens, den so genannten Ioannina-Kompromiss in ein rechtsverbindliches Protokoll aufzunehmen, wurde nachgegeben. Ioannina räumt einer knapp unterlegenen Minderheit über eine Mehrheitsentscheidung im EU-Ministerrat das Recht auf zeitlich begrenzte Nachverhandlungen ein. Somit ist eine Blockademöglichkeit von Mehrheitsentscheidungen rechtsverbindlich eingeführt worden. Allerdings wurde zusätzlich vereinbart, dass der Kompromiss im Ministerrat geändert werden kann, jedoch nur bei Einstimmigkeit.
Auch die Auseinandersetzung mit Italien über die künftige Zahl der Europaparlamentarier konnte beigelegt werden. Italien erhält einen Parlamentssitz mehr als ursprünglich vorgesehen und hat mit 73 MdEPs die gleiche Anzahl an Abgeordneten wie Großbritannien, was es zur Voraussetzung für eine Zustimmung zum Reformvertrag gemacht hatte. Um die bereits im Verfassungsvertrag verankerte Verkleinerung des Europäischen Parlaments auf 750 MdEPs dennoch beibehalten zu können, verliert der Präsident des Europäischen Parlaments künftig sein Stimmrecht. Dieses im Hinblick auf den demokratischen Proporz im Europäischen Parlament unerfreuliche Ergebnis ist nur vor dem Hintergrund zu akzeptieren, dass der Kompromiss ein drohendes Veto Italiens gegen den Reformvertrag verhindert hat. Nach der für den 13. Dezember 2007 vorgesehenen Unterzeichnung des Reformvertrags muss dieser noch eine schwierige Hürde nehmen: die Ratifikation durch alle 27 Mitgliedstaaten. Eine Volksabstimmung muss nur in Irland zwingend durchgeführt werden. In einer Reihe von Staaten gilt im Falle von Referenden die Zustimmung des Volkes als nicht gesichert. Hier verbleiben noch Gefahren für das Inkrafttreten des Reformvertrages.
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