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Arzneiverordnungs-Report 2007: "Schein"-Innovationen haben doch Vorteile für Patienten - und kosten weniger

Geschrieben am 23-10-2007

Martinsried (ots) - Ärzte sollen ihren Patienten aus Kostengründen
keine sogenannten "Schein"-Innovationen verschreiben. Aber bei
einigen dieser "Analog-Präparate" war die Berechnungsgrundlage für
die Therapiekosten offenbar bisher falsch: Diese Original-Medikamente
sind im Einzelfall tatsächlich günstiger als Generika. Das geht aus
dem Arzneiverordnungs-Report 2007 hervor.

Die Botschaft der Herausgeber des Reports an die Ärzte lautet:
Verschreibt mehr Generika! Nachahmer-Medikamente sollen möglichst die
"Me too"-Präparate ersetzen. Diese "Analogpräparate" sind neue,
patentgeschützte Originalmedikamente, die angeblich über keinerlei
Vorteile verfügen.

Die Zahlen im neuen Arzneiverordnungs-Report bestätigen diese
Annahme aber nicht. Bei bestimmten Magen-Darm-Mitteln, den
sogenannten Protonenpumpenhemmern, wird die Einsparmöglichkeit im
Arzneiverordnungsreport mit 92 Millionen Euro angegeben. Im Vorjahr
waren es aber noch 247 Millionen Euro. Weshalb diese Veränderung? Im
AVR ist als Begründung nur kurz von einer "administrativen Änderung
der deutschen DDD-Werte" durch das Bundesgesundheitsministerium die
Rede. DDD (Defined daily dosis) steht für die benötigte "Tagesration"
eines Medikaments.

Ein Vergleich der Zahlen ergibt, dass die benötigte
DDD-Tagesration bei einem dieser "Analogpräparate" laut AVR 2007 nur
noch halb so groß ist wie im Vorjahr. Wenn der Patient aber mit der
halben Dosis dieses Medikaments ausreichend behandelt werden kann,
ist eindeutig belegt, dass es effizienter wirkt als die
vergleichbaren Präparate.

Außerdem sinken die Therapiekosten drastisch. Ein Vergleich mit
den Kosten der anderen Protonenpumpenhemmer ergibt: Das
patentgeschützte Präparat ist im Mittel günstiger als die Generika
der Leitsubstanz!

Die politische Vorgabe an die Ärzte, aus Kostengründen statt der
"Analog"-Präparate immer Generika der Leitsubstanz zu verordnen,
lässt sich also nicht einmal mit dem Kostenargument rechtfertigen:
Ein sogenanntes "Me too"-Original mit erwiesenem therapeutischen
Vorteil ist offensichtlich billiger als ein Nachahmer-Produkt!

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der
Eurecon-Homepage unter "Presse" bzw.
www.eurecon.de/Arzneiverordnungs-Report-2007.171.0.html

Originaltext: PharmaBarometer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68007
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68007.rss2

Pressekontakt:
Thomas Engelmann
Eurecon GmbH
Fraunhoferstr. 18 a
82152 Planegg
Tel.: +49 / 89/ 89520 235
Email: thomas.engelmann@eurecon.de


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