Arzneiverordnungs-Report 2007: "Schein"-Innovationen haben doch Vorteile für Patienten - und kosten weniger
Geschrieben am 23-10-2007 |
Martinsried (ots) - Ärzte sollen ihren Patienten aus Kostengründen keine sogenannten "Schein"-Innovationen verschreiben. Aber bei einigen dieser "Analog-Präparate" war die Berechnungsgrundlage für die Therapiekosten offenbar bisher falsch: Diese Original-Medikamente sind im Einzelfall tatsächlich günstiger als Generika. Das geht aus dem Arzneiverordnungs-Report 2007 hervor.
Die Botschaft der Herausgeber des Reports an die Ärzte lautet: Verschreibt mehr Generika! Nachahmer-Medikamente sollen möglichst die "Me too"-Präparate ersetzen. Diese "Analogpräparate" sind neue, patentgeschützte Originalmedikamente, die angeblich über keinerlei Vorteile verfügen.
Die Zahlen im neuen Arzneiverordnungs-Report bestätigen diese Annahme aber nicht. Bei bestimmten Magen-Darm-Mitteln, den sogenannten Protonenpumpenhemmern, wird die Einsparmöglichkeit im Arzneiverordnungsreport mit 92 Millionen Euro angegeben. Im Vorjahr waren es aber noch 247 Millionen Euro. Weshalb diese Veränderung? Im AVR ist als Begründung nur kurz von einer "administrativen Änderung der deutschen DDD-Werte" durch das Bundesgesundheitsministerium die Rede. DDD (Defined daily dosis) steht für die benötigte "Tagesration" eines Medikaments.
Ein Vergleich der Zahlen ergibt, dass die benötigte DDD-Tagesration bei einem dieser "Analogpräparate" laut AVR 2007 nur noch halb so groß ist wie im Vorjahr. Wenn der Patient aber mit der halben Dosis dieses Medikaments ausreichend behandelt werden kann, ist eindeutig belegt, dass es effizienter wirkt als die vergleichbaren Präparate.
Außerdem sinken die Therapiekosten drastisch. Ein Vergleich mit den Kosten der anderen Protonenpumpenhemmer ergibt: Das patentgeschützte Präparat ist im Mittel günstiger als die Generika der Leitsubstanz!
Die politische Vorgabe an die Ärzte, aus Kostengründen statt der "Analog"-Präparate immer Generika der Leitsubstanz zu verordnen, lässt sich also nicht einmal mit dem Kostenargument rechtfertigen: Ein sogenanntes "Me too"-Original mit erwiesenem therapeutischen Vorteil ist offensichtlich billiger als ein Nachahmer-Produkt!
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Eurecon-Homepage unter "Presse" bzw. www.eurecon.de/Arzneiverordnungs-Report-2007.171.0.html
Originaltext: PharmaBarometer Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68007 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68007.rss2
Pressekontakt: Thomas Engelmann Eurecon GmbH Fraunhoferstr. 18 a 82152 Planegg Tel.: +49 / 89/ 89520 235 Email: thomas.engelmann@eurecon.de
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