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hat3runn3r Associate
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Feb 2010 Beiträge: 61
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Verfasst am: So 25 Apr, 2010 21:34 Titel: PC von der Steuer absetzen |
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Ich habe da mal eine Frage ich hab gehört, dass man einen PC den man in während einer Ausbildung kauft von der Steuer absetzen darf. Stimmt das? Also als Azubi hat man ja keine Steuererklärung aber könnte man das über die Steuererklärung der Eltern machen? Und wie ist das als Bankkaufmann Azubi hat man da überhaupt Anspruch darauf?
Danke schonmal für die Antworten =)
LG hat3runn3r _________________ Region: Köln/Bonn/Aachen
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"Ihre Bonität entspricht nicht dem Ideal." |
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Verfasst am: So 25 Apr, 2010 21:34 Titel: PC von der Steuer absetzen |
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Colonia Managing Director
andere Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 491
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Verfasst am: So 25 Apr, 2010 21:38 Titel: |
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Im ersten Jahr zahlst du keine Steuern. Im zweiten Jahr zahlst du sehr wohl steuern, denn du liegst über der Einkommenssteuergrenze.
Ein PC kannst du steuerlich geltend machen, denn als Bankkaufmann hast du mit PCs nun einmal zu tun. |
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hat3runn3r Associate
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Feb 2010 Beiträge: 61
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Verfasst am: So 25 Apr, 2010 22:19 Titel: |
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hehe danke, aber ich habe keine Ahnung davon also wenn ich mir jetzt ein Notebook hole im August kann ich das über die Steuererklärung meines Vaters absetzen und krieg dann einen Teil wieder? _________________ Region: Köln/Bonn/Aachen
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Knut Department Head
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 768
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 13:36 Titel: |
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nix über deinen vater...du musst ne eigene machen, dein vater hat damit nix am hut... |
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hat3runn3r Associate
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Feb 2010 Beiträge: 61
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 14:41 Titel: |
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Wieso das denn wir leben doch im gleichen Haushalt... _________________ Region: Köln/Bonn/Aachen
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Colonia Managing Director
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Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 20:02 Titel: |
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Du kannst es über die Einkommenssteuererklärung deines Vaters versuchen. Ich habe auch immer Dinge bei meinen Eltern von der Steuer abgesetzt.
Manchmal fragt das Finanzamt auch nach, wer den PC gekauft hat. Dann sollte dein Vater sagen, dass er sich ihn gekauft hat. Und dein Vater bräuchte nen Job, der PCs als Berufsmittel benötigt, sonst wird das nicht.
Die Steuererklärung ist eine persönliche Handlung. Genauso wenig kann ein anderer die Zinsen versteuern, die du erhälst. Die musst auch du mit Abgeltungssteuer/ Kapitalertragssteuer und Soli ggf. Kirchensteuer versteuern |
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hat3runn3r Associate
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Feb 2010 Beiträge: 61
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 21:07 Titel: |
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D.h. im 1. Lehrjahr zahle ich keine Lohnsteuer-> keine Steuererklärung->nichts absetzten. im 2. Lehrjahr 1€ Lohnsteuer oder so im Monat-> Steuererklärung->erst dann kann man was absetzen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?^^ _________________ Region: Köln/Bonn/Aachen
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Colonia Managing Director
andere Ausgelernt
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 21:14 Titel: |
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Auch im zweiten Lehrjahr wirst du kaum etwas absetzen können, denn man erhält einen pauschalen Lohnsteuerfreibetrag im Jahr, der berücksichtigt wird. |
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Forum
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 21:14 Titel: |
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