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[ PC von der Steuer absetzen ]
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hat3runn3r
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BeitragVerfasst am: So 25 Apr, 2010 21:34    Titel: PC von der Steuer absetzen Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich habe da mal eine Frage ich hab gehört, dass man einen PC den man in während einer Ausbildung kauft von der Steuer absetzen darf. Stimmt das? Also als Azubi hat man ja keine Steuererklärung aber könnte man das über die Steuererklärung der Eltern machen? Und wie ist das als Bankkaufmann Azubi hat man da überhaupt Anspruch darauf?

Danke schonmal für die Antworten =)

LG hat3runn3r
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Verfasst am: So 25 Apr, 2010 21:34    Titel: PC von der Steuer absetzen  



 
Colonia
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Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: So 25 Apr, 2010 21:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Im ersten Jahr zahlst du keine Steuern. Im zweiten Jahr zahlst du sehr wohl steuern, denn du liegst über der Einkommenssteuergrenze.
Ein PC kannst du steuerlich geltend machen, denn als Bankkaufmann hast du mit PCs nun einmal zu tun.
 
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hat3runn3r
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BeitragVerfasst am: So 25 Apr, 2010 22:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hehe danke, aber ich habe keine Ahnung davon also wenn ich mir jetzt ein Notebook hole im August kann ich das über die Steuererklärung meines Vaters absetzen und krieg dann einen Teil wieder?
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Knut
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BeitragVerfasst am: Mo 26 Apr, 2010 13:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

nix über deinen vater...du musst ne eigene machen, dein vater hat damit nix am hut...
 
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hat3runn3r
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BeitragVerfasst am: Mo 26 Apr, 2010 14:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wieso das denn wir leben doch im gleichen Haushalt...
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Colonia
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BeitragVerfasst am: Mo 26 Apr, 2010 20:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Du kannst es über die Einkommenssteuererklärung deines Vaters versuchen. Ich habe auch immer Dinge bei meinen Eltern von der Steuer abgesetzt.
Manchmal fragt das Finanzamt auch nach, wer den PC gekauft hat. Dann sollte dein Vater sagen, dass er sich ihn gekauft hat. Und dein Vater bräuchte nen Job, der PCs als Berufsmittel benötigt, sonst wird das nicht.

Die Steuererklärung ist eine persönliche Handlung. Genauso wenig kann ein anderer die Zinsen versteuern, die du erhälst. Die musst auch du mit Abgeltungssteuer/ Kapitalertragssteuer und Soli ggf. Kirchensteuer versteuern Wink
 
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hat3runn3r
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Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Mo 26 Apr, 2010 21:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

D.h. im 1. Lehrjahr zahle ich keine Lohnsteuer-> keine Steuererklärung->nichts absetzten. im 2. Lehrjahr 1€ Lohnsteuer oder so im Monat-> Steuererklärung->erst dann kann man was absetzen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?^^
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Colonia
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BeitragVerfasst am: Mo 26 Apr, 2010 21:14    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Auch im zweiten Lehrjahr wirst du kaum etwas absetzen können, denn man erhält einen pauschalen Lohnsteuerfreibetrag im Jahr, der berücksichtigt wird.
 
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Verfasst am: Mo 26 Apr, 2010 21:14    Titel:  



 
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