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[ AC dort wo Ausbildungsplatz dann angeboten wird? ]
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Gast






BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 12:53    Titel: AC dort wo Ausbildungsplatz dann angeboten wird? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo Surprised

nur eine kurze Frage (trotz Suche leider nichts gefunden) Sad :

Habe Dienstags einen Termin im AC in Nürnberg.
Habe bei der online-Bewerbung angegeben, dass ich gern wohnort-nah ( wohne in Hof, nähe Bayreuth) eine Ausbildung beginnen würde!
Frage, WENN alles klappen sollte:
- Werde ich dann auch im Raum Nürnberg arbeiten müssen, oder ist dort nur das näheste AC?
- Falls ich einen Vorvertrag erhalten WÜRDE, muss ich diesen gleich unterschreiben oder kann ich ihn mit nach Hause nehmen?
bzw wenn ich ihn unterschreibe, hat das Konsequenzen falls ich im Fall der Fälle zurücktreten wollte?

Liebe Grüße
 
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Verfasst am: So 23 Jan, 2011 12:53    Titel: AC dort wo Ausbildungsplatz dann angeboten wird?  



 
Funky
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 13:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also für gewöhnlich wirst du dann auch dort anfangen, wo du dich beworben hast. Dass das AC wo anders stattfindet, kann einfach daran liegen, dass dies die dortige Gebietsfilliale ist.

Ich würde dir schon anraten den Vertrag sofort zu unterschreiben. Absagen kannst du bis Ausbildungsbeginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen.
In den ersten 4 Monaten nach Ausbildungsbeginn befindest du dich in der Probezeit und das Ausbildungsverhältnis kann ebenfalls von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
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"Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House
 
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neledarikamrat
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 13:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Die Probezeit kann auch kürzer oder länger sein Wink
 
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Funky
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 13:57    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Kürzer ja (jedoch mindestens einen Monat), länger nein... Wink
Probezeit in der Ausbildung darf laut Berufsbildungsgesetz einen Zeitraum von 4 Monaten nicht überschreiten. Wink

---EDIT---
Habs nochmal nachgeschlagen, steht im §20 des Berufsbildungsgesetztes.
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neledarikamrat
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 14:29    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hast Recht, hab das wahrscheinlich mit den Berufsakademie-Verträgen verwechselt Wink
 
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Frank_3
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 21:03    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich habe damals auch sofort unterschrieben.

Ich habe im August angefangen und meine Probezeit geht irgendwie bis April....weil die Theoriephase nicht dazuzählt.
 
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Funky
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 21:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bitte was?! xDDDDD
Ausbildungsbegin zählt nicht ab dem Tag wo du im Betrieb bist, sondern ab dem Tag wo das Ausbildungsverhältnis laut IHK-Vertrag beginnt.

Einen Ausbildungsvertrag der über die gesetzliche Probezeit hinaus geht würde die IHK garnicht gegenzeichnen... also entweder hat dein Ausbilder dir einen Bären aufgebunden und du musst nochmal in deinem Vertrag nachgucken oder, falls es auch im Vertrag so steht, den Vertrag neu aufsetzen.
Das ist nämlich rechtswidrig und wenn da ein übereifriger IHK-Prüfer vor den Abschlussprüfungen deinen Vertrag überprüft und das sieht... dann kann es schonmal passieren dass das Ausbildungsverhältnis nicht als gültig anerkennt und die drei Jahre umsonst waren. Rolling Eyes
_________________
"Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House
 
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neledarikamrat
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 22:04    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Funky hat folgendes geschrieben:
Bitte was?! xDDDDD
Ausbildungsbegin zählt nicht ab dem Tag wo du im Betrieb bist, sondern ab dem Tag wo das Ausbildungsverhältnis laut IHK-Vertrag beginnt.

Einen Ausbildungsvertrag der über die gesetzliche Probezeit hinaus geht würde die IHK garnicht gegenzeichnen... also entweder hat dein Ausbilder dir einen Bären aufgebunden und du musst nochmal in deinem Vertrag nachgucken oder, falls es auch im Vertrag so steht, den Vertrag neu aufsetzen.
Das ist nämlich rechtswidrig und wenn da ein übereifriger IHK-Prüfer vor den Abschlussprüfungen deinen Vertrag überprüft und das sieht... dann kann es schonmal passieren dass das Ausbildungsverhältnis nicht als gültig anerkennt und die drei Jahre umsonst waren. Rolling Eyes


Genaues Lesen soll weiterhelfen Wink

Er schreibt doch hier explizit von Theoriephase, die es so nur an der BA gibt... Außerdem weiß ich, dass er ein duales Studium macht, da gilt das Berufsbildungsgesetz nicht Wink Hier sind individuelle Regelungen möglich, eben z.B. dass man so viele Monate vereinbart, bis man den "Azubi" mal in der Praxis gesehen hat... Ich hatte beispielsweise gar keine Probezeit^^

Also schön langsam mit den jungen Pferden Razz

Aber selbst wenn es so wäre, glaube ich nicht, dass wegen einer fehlerhaften Probezeitlänge gleich der ganze Ausbildungsvertrag nichtig wird und erst recht nicht die 2-3 Jahre, die du schon hinter dir hast... Da bräuchte es gröbere Verstöße (wenn das mit der Probezeit auch blöd für den Azubi sein mag) Wink
Wenn eine einzelne Klausel nicht zulässig ist, ist eben diese Klausel unwirksam, aber nicht gleich ein ganzer Vertrag^^
 
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Verfasst am: So 23 Jan, 2011 22:04    Titel:  



 
Frank_3
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Beiträge: 342

BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 22:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Danke neledarikamrat.

Des Weiteren hast du völlig recht, dass dann nicht der ganze Vertrag unwirksam ist. Da wendet man doch das Abstrakstionsprinzip an, oder?

Achso, Funky, was du da erzählst ist übrigens auch völliger Schwachsinn. Nur weil der Vertrags zum Teil ungültig war, heisst das nicht, dass die 3 Jahre umsonst waren....so ein Blödsinn...sorry. Wink
 
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Funky
Managing Director


Sparkasse

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Beiträge: 489
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BeitragVerfasst am: So 23 Jan, 2011 23:10    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Er hatte ja hier nirgends erwähnt das er BA ist. Da der Thread "AC dort wo AUSBILDUNGSPLATZ dann angeboten wird?" heißt, ging ich von aus er sei auch Azubi. Sorry für den Fehler, was Probezeit bei den dualen Studenten angeht kenne ich mich ja nicht aus.

Frank_3 hat folgendes geschrieben:
Achso, Funky, was du da erzählst ist übrigens auch völliger Schwachsinn. Nur weil der Vertrags zum Teil ungültig war, heisst das nicht, dass die 3 Jahre umsonst waren....so ein Blödsinn...sorry.


Dann ruf doch mal morgen in der IHK Magdeburg an und frage die was zur Sommerabschlussprüfung 2009 mit zwei Kaufleuten im Einzelhandel passiert ist.
Viel Spass denn beim tippen, wenn du hier ihre Antwort postest...

Und in Zukunft vielleicht mal nachfragen wie ich drauf komme oder es zumindest etwas umgänglicher formulieren, als hier direkt "Schwachsinn" und "Blödsinn" durch die Gegend zu feuern. Sowas kann ich garnicht ab...

Damit hätten wir glaube ich auch für heute das Wort zum Sonntag... Rolling Eyes

PS: Im von mir angesprochenen Fall wurden von einer etwas größeren Elektronik-Kette statt der maximal 4 Monate Probezeit insgesamt 6 Monate veranschlagt und als das von der IHK unterzeichnet wurde hat bei denen wohl angeblich einer getrieft.
Ergebnis ---> Ausbildungsvertrag hätte nicht zustande kommen dürfen/können, eine Entschuldigung vom örtlichen IHK-Präsident und der Hinweis das man die Ausbildung nochmal absolvieren müsste, dafür aber schon nach 2 Jahren zur Prüfung zugelassen ist oder von vornherein ins zweite Lehrjahr einsteigen kann... na das hat sich doch dann gelohnt nach drei Jahren!
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