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Gast
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Verfasst am: Di 16 Jan, 2007 13:33 Titel: |
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MMH |
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Forum
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Verfasst am: Di 16 Jan, 2007 13:33 Titel: |
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CaroW Department Head
Dabei seit: Oct 2006 Beiträge: 1128 Wohnort: Dessau
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Verfasst am: Di 16 Jan, 2007 13:43 Titel: |
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letzteres stammte von mir |
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katy Gast
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Verfasst am: Mi 17 Jan, 2007 22:00 Titel: untersuchung |
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Hallo,
reicht es bei der Untersuchung aus wenn man Größe und Gewicht nennt, oder muss man sich auf die Waage stellen?
Wenn ja, dann hoffentlich nur Schuhe ausziehen.
Erzählt ma...
Gruß: katy |
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kati Gast
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Verfasst am: Do 18 Jan, 2007 16:06 Titel: |
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Hallo Caro!
Wie war denn deine Untersuchung?
Was wurde denn alles gemacht?
Habe meine Untersuchung am Montag. |
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Phoeni Department Head
Dabei seit: Jan 2007 Beiträge: 4275 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Do 18 Jan, 2007 16:40 Titel: |
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oh gott hoffentlich muss ich sone untersuchung nicht machen! _________________ :-* |
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Benji Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2006 Beiträge: 3132
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Verfasst am: Do 18 Jan, 2007 16:53 Titel: |
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Wo wollt ihr hin? ZUm LKA? Kampfpilot?
DASA`??? |
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CaroW Department Head
Dabei seit: Oct 2006 Beiträge: 1128 Wohnort: Dessau
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Verfasst am: Do 18 Jan, 2007 18:08 Titel: |
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Benji, ich für meinen Teil will zum MI6 Nein, Spass bei Seite.
kati es tut mir wirklich Leid, aber die Schwester von der Amtsärztin rief mich am Dienstag an, dass die Ärztin erst mal auf unbestimmte Zeit krank ist ... Einen neuen Termin habe ich nocht nicht, gibt man mir erst. Somit kann ich dir leider nicht helfen. Aber ich drücke dir die Daumen, dass die da nix schlimmes machen
Caro |
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Bänker06 Gast
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Verfasst am: Fr 19 Jan, 2007 21:48 Titel: |
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Da einigen der Sinn dieser Untersuchungen nicht ganz klar ist hier einmal die gesetzlichen Regelungen dazu:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Personen unter 18 Jahren.
JArbSchG § 32 Erstuntersuchung
(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn
1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
JArbSchG § 33 Erste Nachuntersuchung
(1) Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung). Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Soweit mal zu den Gründen warum die Sparkassen von den Minderjährigen Azubis diese Untersuchungen verlangen. Volljährige Azubis müssen diese Untersuchungen nicht machen lassen! |
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Forum
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Verfasst am: Fr 19 Jan, 2007 21:48 Titel: |
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CaroW Department Head
Dabei seit: Oct 2006 Beiträge: 1128 Wohnort: Dessau
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Verfasst am: Fr 19 Jan, 2007 23:19 Titel: |
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An den schlauen Bänker! Also, es kann ja gut sein, dass man als volljähriger Mitbürger sich einer solchen Untersuchung nicht unterziehen muss. ABER was wirft es für ein Licht auf den kommenden Azubi, wenn er eine solche (simple) Untersuchung strikt ablehnt ... dann vermutet der Arbeitgeber doch gleich, dass dieser Mensch nicht wirklich für sein Unternehmen geeignet ist. |
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money Vice President
Dabei seit: Nov 2006 Beiträge: 139 Wohnort: Offenburg/Ortenau
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Verfasst am: Sa 20 Jan, 2007 13:44 Titel: Re: untersuchung |
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katy hat folgendes geschrieben: | Hallo,
reicht es bei der Untersuchung aus wenn man Größe und Gewicht nennt, oder muss man sich auf die Waage stellen?
Wenn ja, dann hoffentlich nur Schuhe ausziehen.
Erzählt ma...
Gruß: katy |
Also ich musste nur die Schuhe ausziehen und mich auf die Waage stellen. Körpergröße wurde auch nachgemessen.
Mach dir keine Sorgen, die sind dort alle ganz nett _________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten^^ |
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