Budgetierung im Gesundheitswesen ist unethisch, leistungs- und qualitätsfeindlich
Geschrieben am 03-11-2010 |
Berlin (ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat aus
gegebenem Anlass darauf aufmerksam gemacht, dass in den meisten
Bundesländern die Budgets vieler Krankenkassen für Zahnbehandlungen
aufgebraucht sind. Deshalb müssen Zahnärzte teilweise ohne Vergütung
arbeiten. Die Information wurde von zahlreichen Medien kritisch
aufgegriffen. "Es gibt zur Kritik keinen Anlass. Die Versorgung ist
selbstverständlich gesichert. Alle akuten und notwendigen
Behandlungen werden vorgenommen. Da braucht sich kein Patient zu
sorgen!", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr.
Peter Engel.
Die BZÄK stellt fest: Der Gesetzgeber verpflichtet die
verschiedenen Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
die Vergütung für die zahnärztliche Behandlung festzulegen. Diese
Budgets dürfen nicht überschritten werden. Werden von den Zahnärzten
mehr notwendige Leistungen erbracht, arbeiten die Zahnärzte umsonst.
Der Mangel des Systems liegt auf der Hand.
Fakt ist: Die Budgetierung im Gesundheitswesen ist unethisch,
leistungs- und qualitätsfeindlich, sie wird den Ansprüchen der
Patienten nicht gerecht, führt zwangsläufig zu einer Unterversorgung
und entzieht dem Zahnarzt das für seine erbrachten Leistungen
zustehende Honorar. Diese Fakten sind so offensichtlich, dass es
verwundert, dass dieser Budgetgedanke nicht längst Geschichte ist.
Stattdessen wird er sogar im privaten Krankenversicherungsmarkt bei
der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
aufgegriffen. Statt die dort beschriebenen Leistungen nach
betriebswirtschaftlichen Prämissen zu bewerten, wird eine
Ausgabensumme gebildet, die die mit der Novellierung verbundenen
Ausgabensteigerungen begrenzen soll.
Die Bundeszahnärztekammer ruft aus Anlass der aktuellen Diskussion
die Bundesregierung dazu auf, die qualitätsfeindlichen Budgets in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beseitigen und die
offensichtlich geplanten Budgets in der Privaten Krankenversicherung
(PKV) bei der Novellierung der GOZ zu verhindern. Den tatsächlichen
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der zahnärztlichen Praxen ist
Rechnung zu tragen.
Originaltext: Bundeszahnärztekammer
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Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de
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