RNZ: Verwertbar
Geschrieben am 30-11-2010 |
Heidelberg (ots) - Ein Kommentar der Rhein-Neckar-Zeitug zum
Karlsruher Beschluss über CDs mit Steuerdaten - von Daniel Bräuer:
Der Beschluss aus Karlsruhe ist kein Freibrief, und schon gar keine
Anordnung, an Steuerdaten alles zu kaufen, was der Schwarzmarkt so
hergibt. Er ist eine Versicherung für die Vertreter der Justiz: Sie
dürfen Daten von Steuer-CDs als Beweismittel verwenden, ohne Gefahr
zu laufen, damit vor Gericht zu scheitern. Im vorliegenden Fall
diente die Liechtenstein-CD nur für den Anfangsverdacht, um weitere
Ermittlungen einzuleiten. Sie war noch nicht einmal Beweismittel im
eigentlichen Prozess, wo nochmal strengere Regeln gelten. Dennoch
betonen die Verfassungsrichter: Von Privatleuten illegal erlangte
Daten sind "grundsätzlich verwertbar". Das ist deutlich. Ein klarer
Gewinn an Rechtssicherheit. Weniger deutlich ist das Signal an die
politisch Verantwortlichen. Ob der CD-Kauf selbst illegal ist - dazu
schweigen sich die Richter bewusst aus. Nur deshalb können sich
Befürworter und Gegner gleichermaßen bestätigt sehen. Doch ist
Letzteren ein wichtiges Argument genommen worden, die angeblich
drohende juristische Bauchlandung. Damit wird die Frage - kaufen oder
nicht kaufen - wieder eine rein politische: Wie viel persönliches
Risiko ist ein Minister, eine Regierung bereit, für die gute Sache
Steuergerechtigkeit einzugehen?
Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung
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Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0
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