VKU zum Energie- und Stromsteuergesetz: Steuerliche Belastung für Fernwärme nicht nachvollziehbar
Geschrieben am 17-12-2010 |
Berlin (ots) - Die Bilanz des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU) zur heutigen 2. und 3. Lesung des Energie- und
Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag fällt unterschiedlich aus.
"Die Regierungsfraktionen haben es versäumt, die erst kürzlich
beschlossene Streichung von Steuernachlässen für die Fernwärme zu
korrigieren", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Damit
hat man auch einen Entschließungsantrag des Bundesrates ignoriert,
der die Fernwärme weiterhin steuerlich begünstigen will. "Die
Fernwärmeversorgung in Deutschland ist aus umwelt- und
klimapolitischer Sicht unverzichtbar und müsste noch weiter ausgebaut
werden. Durch die steuerliche Belastung ist der Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung in Gefahr", zeigt Reck Unverständnis für diese
Entscheidung.
"Die heute beschlossene Fortführung der Steuerbefreiung von Klär-
und Deponiegas ist eine umweltpolitisch sinnvolle Entscheidung", so
Reck. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte zunächst vorgesehen, die
gasförmigen Kohlenwasserstoffe, die bei der Abwasser- und
Abfallbehandlung anfallen, zukünftig von der Steuerbefreiung
auszunehmen. "Damit wäre klaren umweltpolitischen Zielsetzungen
widersprochen worden", erläutert Reck. "Letztlich wäre dann das
Abfackeln des Gases wirtschaftlicher als die Investition in ein
Blockheizkraftwerk, in dem das gewonnene Gas noch unmittelbar
innerhalb der Abwasser-/Abfall-Behandlungsanlage zur Energieerzeugung
vor Ort eingesetzt werden kann." Durch den Beschluss des Bundestages
ist sichergestellt, dass solche Anlagen auch weiterhin eine positive
CO2-Bilanz aufweisen werden. Frei werdende Energiepotentiale können
im Sinne einer ökologisch effizienten Verwertung genutzt werden. Die
Steuerbefreiung kann daher auch zukünftig als wesentlicher Faktor bei
der investiven Planung der Unternehmen berücksichtigt werden.
Die gleichzeitig beschlossene Einführung eines Steuertarifs für
Ersatz- und Sekundärbrennstoffe wird von Reck kritisch gesehen: "Die
Einführung ist verfrüht. Derzeit ist noch nicht geklärt, inwieweit
Ersatz- und Sekundärbrennstoffe überhaupt einer Besteuerung
unterfallen. Insbesondere ist nicht geklärt, ob auch brennbare
Stoffe, die Bestandteil des nicht aufbereiteten gemischten
Siedlungsabfalls sind, der Besteuerung unterliegen sollen. Der VKU
lehnt dies ab, da die teilweise Verbrennung von Siedlungs- und
Sonderabfällen in Müllverbrennungsanlagen zur Sicherung der
Abfallentsorgung zwingend notwendig ist und nicht primär dem Ersatz
anderer Brennstoffe zur Energiegewinnung dient. Zudem würde eine
derartige Besteuerung zu Gebührenerhöhungen und somit weiteren
Belastungen für die Bürger führen. Aktuell ist die EU-Kommission
aufgefordert hier für Klarheit zu sorgen. Deren Entscheidung sollte
abgewartet werden, bevor weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen
erfolgen. Reck begrüßt insoweit lediglich, dass der Steuersatz -
anders als ursprünglich geplant - nicht 1,73 Euro pro Gigajoule,
sondern 0,33 Euro pro Gigajoule beträgt. Der Steuertarif sollte sich
am Energiegehalt orientieren.
Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
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Pressekontakt:
Verband kommunaler Unternehmen
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon +49 30 58580-220
carsten.wagner@vku.de
www.vku.de
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