BEE kritisiert Hauruck-Aktion bei Grünstromvermarktung
Geschrieben am 21-01-2011 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)
kritisiert die von Bundesumweltminister Röttgen vorgeschlagenen
Änderungen bei der Grünstromvermarktung, die bereits zum 1. Juli 2011
in Kraft treten sollen.
"Durch die kurzfristige Begrenzung des so genannten
Grünstromprivilegs wird Ökostromanbietern und betroffenen
Anlagenbetreibern die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Das
Vertrauen in stabile und verlässliche Rahmenbedingungen wird dadurch
unnötig erschüttert und die Marktintegration Erneuerbarer Energien
gebremst", sagte BEE-Präsident Dietmar Schütz.
Der Einkauf von Strom durch Händler und Letztversorger erfolgte zu
großen Teilen bereits im Vorjahr; Verträge und
Wirtschaftlichkeits-Kalkulationen basierten auf den für das Jahr 2011
erwarteten Werten und den seit dem 15. Oktober 2010 verbindlich
veröffentlichten Daten der Übertragungsnetzbetreiber, so Schütz
weiter. "Die jetzige Hauruck-Aktion ignoriert aber jegliche
betriebswirtschaftliche Abläufe und die in der Energiewirtschaft
üblichen Fristen."
Das Ökostromprivileg ist ein gezielter Anreiz zur Marktintegration
für Erneuerbare Energien. Stromversorgungsunternehmen, die im Jahr
mehr als 50 Prozent des von ihnen verkauften Stroms aus EEG-Anlagen
beziehen, werden von der EEG-Umlage befreit. Diese Regelung ist
insbesondere für mittelständische Stromvertriebe ein
marktwirtschaftlicher Hebel. Aufgrund ihres kleineren Kundenstamms
ist es für sie einfacher, das 50-Prozent-EEG-Strom-Kriterium zu
erfüllen als für große Unternehmen.
Das Ökostromprivileg zeigt, dass eine reale und nachfragegerechte
Versorgung mit hoch qualitativem Strom möglich ist. Es fördert
Vertriebe, die aufgrund ihres hohen Anteils an Erneuerbaren Energien
Vorbildwirkung für die künftige Energieversorgung haben. Die Regelung
mobilisiert große Potenziale einer echten Marktintegration und senkt
insgesamt die Differenzkosten des EEG.
"Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur unterjährigen und
rigiden Begrenzung der Umlagebefreiung vergibt das
Bundesumweltministerium die Chance, diesen einfachen Hebel für eine
verstärkte Marktintegration Erneuerbarer Energien zu nutzen und
sinnvoll weiterzuentwickeln", so BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann.
Auch haben sich die Schreckensmeldungen einiger Wissenschaftler zu
möglichen Kostensteigerungen für die Verbraucher nicht bewahrheitet:
Nur das theoretische Potenzial zur Direktvermarktung mit diesem
Instrument beträgt im Jahre 2011 rund 37 Milliarden Kilowattstunden.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber gingen in ihrer Abschätzung aus
dem vergangenen Herbst aber bereits nur noch von 12 Milliarden
Kilowattstunden aus.
Auf Basis der nun im Januar real zur Direktvermarktung
angemeldeten Anlagen werden jedoch allenfalls 6 Milliarden
Kilowattstunden EEG-Strom die Grünstromregelung tatsächlich nutzen.
Durch die Integration dieser Strommengen in den Markt sinkt das
gesamte Vergütungsvolumen für Erneuerbare Energien in diesem Jahr um
rund eine Milliarde Euro.
Damit es in Zukunft nicht zu unnötigen Belastungen für die
Stromkunden kommt, hält auch der BEE eine Deckelung der von
Ökostromanbietern nutzbaren Umlagebefreiung für sinnvoll - jedoch
erst ab 2012. Auf diese Weise bleibt der Vertrauensschutz für
Stromvertriebsunternehmen und Anlagenbetreiber gewahrt. Auch die Höhe
der verbleibenden Umlagebefreiung könnte dann im Lichte der
tatsächlichen Nutzung des Instruments modifiziert werden.
Gleichzeitig schlägt der BEE zur Weiterentwicklung des Instruments
eine Erhöhung der Qualitätsanforderung an den vermarkteten Strom vor
- neben den 50 Prozent Strom aus EEG-fähigen Anlagen müssten dann 50
Prozent aus Anlagen gemäß den EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien
und KWK stammen.
Darüber hinaus ist eine mittelfristige Anpassung für den Strom aus
EEG-fähigen Anlagen erforderlich: Ab 2013 sollte das
50-Prozent-Kriterium schrittweise ansteigen.
Pressekontakt:
Ronald Heinemann, Referent für Medien und Politik,
Fon: 030/2758170-15, Fax: -20
E-Mail: ronald.heinemann@bee-ev.de, Internet: www.bee-ev.de
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