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EANS-Hauptversammlung: CEG I Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 02-02-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG zu der am Mittwoch, den 02. März 2011, um 10:00 Uhr in den
Räumlichkeiten der Global Equity Partners Beteiligungs-Management
GmbH, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17,5. Obergeschoß,
Sitzungszimmer, 1060 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Aktionäre der CEG I Beteiligungs AG FN 180036i,
Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien ISIN: AT 0000774658

Als T a g e s o r d n u n g wird bekannt gemacht:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.08.2010 und des
Lageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr vom 01.09.2009-31.08.2010.

2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.09.2010-
31.08.2011.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr vom 01.09.2009-31.08.2010.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr vom 01.09.2009-31.08.2010.

5. Beschlussfassung über die Vergütung an den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr vom 01.09.2010-31.08.2011.

6. Neuwahl des Aufsichtsrates aufgrund Ablaufs der Funktionsperiode.

7. Beschlussfassung über die Zurückziehung der Aktien vom geregelten
Freiverkehr der Wiener Börse AG und Einbeziehung der Aktien in den
Dritten Markt der Wiener Börse AG.

8. Allfälliges.

Folgende Unterlagen stehen ab 09. Februar 2011, innerhalb der
gesetzlichen Frist des § 108 Abs 3 AktG (idF ARÄG 2009), zur
Einsicht- und Abschriftnahme in den Büroräumlichkeiten der
Gesellschaft in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17
sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG zum Download unter
www.gep.at/CEGI zur Verfügung:

- Jahresabschluss zum 31.08.2010 inklusive Lagebericht des Vorstandes
- Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2-7

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Der Antragssteller muss seinen Aktienbesitz nachweisen. Dazu
genügt bei depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien
durchgehend halten.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung per
Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17, per Telefax unter der Telefax- Nummer
01-5817611 zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
dem Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder
des Aufsichtsrats auf der Website der Gesellschaft
(www.gep.at/CEGI) zugänglich gemacht werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen
Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer
Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-
5817611zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf,
mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform (schriftlich) an die Gesellschaft
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post
an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
übermittelt werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG) Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die ihre Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, welche jeweils am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung ausgestellt sein muss, nachweisen. Die
Depotbestätigung muss jeweils am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung die Aktionärseigenschaft des jeweiligen
Aktionärs dokumentieren und muss in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
b) den Aktionär durch Namen (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsland geführt wird;
c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs
sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von
Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss die
Depotbestätigung spätestens bis zum Ablauf des dritten, der
Versammlung vorausgehenden Werktages bei der Gesellschaft per
Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
eingelangt sein.

Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG) Für die Aktionäre
besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächigten ausüben zu lassen. Ein entsprechendes
Stimmrechtsformular und weitere Informationen stehen bei der CEG I
Beteiligungs AG, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien
sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG unter
www.gep.at/CEGI zur Verfügung. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft
per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer
Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer
01-5817611 übermittelt werden. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist
an die vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer zu übermitteln.

Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG) Zum Zeitpunkt der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung sind 300.000
Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Wien, im Februar 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: CEG I Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Alexandra Nagl
Investor Relations & Communications
Tel.: +43 - 1 - 581 83 90 - 61
Email: a.nagl@gep.at

Branche: Wertpapiere
ISIN: AT0000774658
WKN:
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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