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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Freispruch im Fall Kachelmann

Geschrieben am 31-05-2011

Bielefeld (ots) - Ach, Frau Schwarzer... Bei Bild.de lamentierte
die zur Gerichtskolumnistin avancierte Frauenrechtlerin gestern: »Ein
männlicher Angeklagter ist gesellschaftlich, medial, ja sogar
juristisch viel stärker als so eine weibliche Nebenklägerin.« Das ist
natürlich Humbug. Für jene, die die 43 Verhandlungstage im Fall
Kachelmann einigermaßen unvoreingenommen verfolgt haben, war der
Freispruch des Wettermoderators nur folgerichtig. Nicht, weil der
Prozess die Unschuld des 52-Jährigen erwiesen hätte, was er definitiv
nicht hat. Sondern weil es viel zu viele Ungereimtheiten gibt - auch
im Verhalten des angeblichen Opfers. In den meisten
Vergewaltigungsanzeigen tauchen nur zwei Zeugen auf: Der mutmaßliche
Täter und sein mutmaßliches Opfer. Und wenn die beiden dann auch noch
eine Beziehung haben, wie im Fall Kachelmann, wird es noch
schwieriger für die Ermittler, weil Spuren wie Sperma und blaue
Flecken eben nicht zwingend auf ein Verbrechen schließen lassen.
Trotzdem stellt sich die Justiz dieser schwierigen Aufgabe. Seit 1997
können Frauen ihren Ehemann wegen Vergewaltigung anzeigen, seit 2004
muss die Staatsanwaltschaft sogar ohne Anzeige ermitteln, wenn sie
von einem solchen Verdacht erfährt. Naturgemäß steht in vielen dieser
Prozesse Aussage gegen Aussage. Das allein führt aber nicht dazu,
dass im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden wird.
Entscheidend ist, wie das Gericht die Aussagen beider Seiten wertet
und gewichtet. Und da kann der Glaubwürdigkeit eine alles
entscheidende Rolle zukommen. Kachelmanns Ex-Geliebte hatte ihre
Glaubwürdigkeit bereits vor Prozessbeginn bei vielen verspielt, als
sie behauptet hatte, im Briefkasten Flugtickets für Kachelmann und
eine fremde Frau sowie einen Zettel mit dem Text »Er schläft mit ihr«
gefunden zu haben. Denn anschließend musste sie zugeben, den Satz
selbst geschrieben zu haben. Später kamen weitere Punkte hinzu, die
die Aussage der Frau in Frage stellten: Ein vom Gericht bestellter
Psychiater bezweifelte die angeblichen Erinnerungslücken der Zeugin,
und eine Aussagepsychologin kam zu dem Schluss, eine Lüge könne nicht
ausgeschlossen werden. Bei dieser Beweislage konnten die Richter den
Wettermoderator nicht verurteilen. Die Klage von Opferverbänden, der
Freispruch sei »ein falsches Signal«, ist eine populistische Äußerung
im Affekt, mehr nicht. Denn der Fall Kachelmann hat ganz klar
gezeigt, dass das System funktioniert: Anders, als es derzeit in
Frankreich den Anschein hat, wird Vergewaltigung in Deutschland nicht
heruntergespielt. Wer unter dringendem Tatverdacht steht, kommt vor
Gericht - ohne Ansehen der Person. Und wenn ein Opfer glaubhaft ist,
wird der Täter in der Regel auch verurteilt. So ist es im vergangenen
Jahr bundesweit etwa 1700 Mal geschehen - allen Unkenrufen Alice
Schwarzers zum Trotz.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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