Ärztetag: Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten / Palliativmedizin nachhaltig und flächendeckend in die medizinische Versorgung integrieren
Geschrieben am 01-06-2011 |
Berlin (ots) - Kiel, 01.06.2011 - "Ärztinnen und Ärzte haben
Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens
beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu
töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Der Deutsche
Ärztetag in Kiel hat diese Neuformulierung der(Muster-)Berufsordnung
(MBO) beschlossen, um Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im
Umgang mit sterbenden Menschen zu geben. In der bislang geltenden
Berufsordnung war ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen
Suizidbegleitung nicht enthalten. Bislang hieß es, Ärztinnen und
Ärzte seien verpflichtet, auf lebensverlängernde Maßnahmen nur dann
zu verzichten, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für
die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des
Leidens bedeutet. Die Neufassung des Paragraph 16 der MBO soll für
mehr Klarheit sorgen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe, hatte bereits im Vorfeld des Ärztetages erklärt,
dass mit der Neuformulierung der MBO für jeden klar sei soll, dass
Ärzte keinen Suizid unterstützen dürfen. Künftig müsse und könne man
die Vorgaben nicht mehr interpretieren. Der Umgang mit schwerkranken
und sterbenden Menschen stand auch im Mittelpunkt der Beratungen des
Ärztetages über die künftige Ausgestaltung der Palliativmedizin.
"Unser Ziel ist es, die Palliativmedizin nachhaltig und
flächendeckend in die ambulante und stationäre Versorgung zu
integrieren", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, in seinem Gastbeitrag
auf dem Ärztetag. Der Ärztetag forderte den weiteren Ausbau von
Lehrstühlen für Palliativmedizin an den medizinischen Fakultäten.
Bereits seit gut zwei Jahren ist die Palliativmedizin als
Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium vorgeschrieben.
Demzufolge müssen die medizinischen Fakultäten die Bedingungen dafür
schaffen, dass Palliativmedizin kompetent im Rahmen des in der
Approbationsordnung seit Juli 2010 verankerten Querschnittsfaches 13
gelehrt und geprüft werden kann: "Dazu gehören auch das Erlernen der
erforderlichen kommunikativen Kompetenz in der Begegnung mit den
Patienten und deren Angehörigen, die Auseinandersetzung mit ethischen
Fragen sowie die Arbeit im multiprofessionellen Team und in
institutionellen Netzwerken", bekräftigte Palliativmediziner Nauck.
Eine zielgerichtete Aus-, Weiter- und Fortbildung müsse nach Ansicht
des Ärzteparlaments zudem auf evidenzbasierten Forschungsergebnissen
im Bereich der Palliativmedizin beruhen, die auch aus öffentlichen
Mitteln finanziell gefördert werden müssten. Das Ärzteparlament
sprach sich außerdem für einen Ausbau ambulanter
palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen aus. Nach Überzeugung
des Ärztetages ist der Gesetzgeber gefordert, eine qualitativ
hochwertige allgemeine ambulante Palliativversorgung zu ermöglichen,
sowie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
kassenübergreifende Verträge zu Grunde zu legen oder eine integrierte
palliativmedizinische Versorgung in einer gemeinsamen Vertragsform zu
fördern.
Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707
presse@baek.de
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