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BFW und HDB fordern: Energetische Gebäudeabschreibung nachbessern

Geschrieben am 27-06-2011

Berlin (ots) - Anwendung mit sofortiger Wirkung -
Effizienz-Haus-Standard 100 als Maßstab - Einbeziehung von
Gewerbeimmobilien - Gleichstellung von Abriss und Neubau

Im Vorfeld der heutigen öffentlichen Anhörung des
Bundestags-Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur
steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an
Wohngebäuden begrüßen der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
die geplanten steuerlichen Anreize als wichtiges Signal an die
Unternehmen, fordern aber gleichzeitig Nachbesserungen am
Gesetzentwurf.

Allein schon unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und damit
Maßnahmen nicht nach hinten verschoben werden, sollten in die
steuerliche Förderung bereits solche Baumaßnahmen einbezogen werden,
die mit Inkrafttreten des Gesetzespakets begonnen wurden und nach dem
31.12.2011 zum Abschluss kommen, so die Verbände. Sie regen zudem an,
die notwendigen Einsparniveaus vom Effizenzhaus-85-Standard auf den
Effizienz-Haus-100-Standard zu senken. Dies entspräche dem
Neubaustandard der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV2009) und
sei mit seinem hohen Niveau völlig ausreichend. BFW und HDB weisen
außerdem darauf hin, dass Abriss und Neubau in Einzelfällen die
ökonomisch und qualitativ bessere Alternative zur energetischen
Sanierung darstellen kann und deshalb gleichberechtigt steuerlich
abschreibbar sein sollte.

Darüber hinaus mahnen die Verbände an, Gewerbeimmobilien in die
steuerliche Förderung einzubeziehen. In diesem Sektor liege ein
großes Sanierungspotenzial. Allein die Sektoren Büro- und
Einzelhandelsimmobilien machten zusammen über 500 Millionen qm
Bestandsfläche aus, in der der Sanierungsbedarf noch relativ hoch
sei. Zudem stünden Eigentümer von Gewerbeimmobilien aufgrund
rechtlicher Besonderheiten bislang vor einem besonderen
Investitionsrisiko bei der energetischen Sanierung. So könnten
beispielsweise Investitionskosten nicht auf die Mieter umgelegt
werden, wie dies anteilig im Wohnbereich der Fall sei. Eine
verbesserte steuerliche Abschreibung wie im Wohngebäudebereich könnte
hier wichtige Investitionsanreize setzen.



Pressekontakt:
Miriam Herke
Pressesprecherin BFW
Tel. +49 (0)30 32781 - 110
Fax +49 (0)30 32781 - 299
E-Mail: presse@bfw-bund.de
Internet: www.bfw-bund.de

Dr. Heiko Stiepelmann
Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation - HDB
Tel: 030 - 21286 - 140, Fax: 030 - 21286 - 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
Internet: www.bauindustrie.de


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